Die Schlichtung zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn/dem Arbeitgeberverband MOVE ist gescheitert. Nachdem über die gesamte dreiwöchige Verhandlungsdauer hinweg keinerlei Fortschritte im Hinblick auf die Stabilität der Sozial- und Tarifpartnerschaft erzielt werden konnten, erklärte der gemeinsame Schlichter, der ehemalige brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck, heute in Berlin das Ende des Verfahrens.

Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky dankte Platzeck für die umsichtige Verhandlungsführung und bedauerte, dass dessen Bemühungen erfolglos geblieben sind. „Der Arbeitgeber macht die künftige Anwendung unserer Tarifverträge von der Zustimmung der EVG abhängig. Das aber stellt die Eigenständigkeit der Tarifpartei GDL in Frage und ist für uns unannehmbar.“

Eliminierung der Tarifautonomie

Die vom Schlichter zu Recht vorgeschlagene Corona-Beihilfe in Höhe von 800 Euro wurde von der Arbeitgeberseite als richtig bestätigt und sollte zur Zahlung gebracht werden. „Damit ist bewiesen, dass der Tarifabschluss der EVG Betrug an den Eisenbahnern war“ so Weselsky. Bei aller Wertschätzung der vom Schlichter erzielten Zwischenergebnisse musste die GDL dennoch ablehnen. „Die DB verlangte von uns im Gegenzug ein trilaterales Abkommen mit der EVG, mit dem Ziel, unsere Tarifautonomie für die Zukunft zu eliminieren. Damit wären alle bisher von der GDL und ihren Mitgliedern gemeinsam erreichten Errungenschaften in den Tarifverträgen des Zugpersonals im gesamten Eisenbahnverkehrsmarkt zunichte gemacht.“

Bedrohung durch das Tarifeinheitsgesetz (TEG)

Die DB hat in den Verhandlungen stets betont, sich an Gesetze und Tarifverträge halten zu müssen, meint damit aber in erster Linie die Anwendung des TEG gegen die GDL. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer, die Tag für Tag erleben müssen, dass man ihnen tarifvertragliche Rechte vorenthält – trauriger Alltag in den Betrieben der DB“, so Weselsky.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Entgeltentwicklung der kommenden zwei Jahre hinter der Entwicklung anderer systemrelevanter Berufe wie etwa denen des Öffentlichen Dienstes zurückbleiben soll. Statt zwei Entgelterhöhungen von 1,4 Prozent am 1. April 2021 und weiteren 1,8 Prozent am 1. April 2022 sollen die Eisenbahner nach dem Willen der DB mit den Segnungen der Einkommensverringerungsgewerkschaft (EVG) in Höhe von einmalig 1,5 Prozent zum 1. Januar 2022 abgespeist werden.

Bahn besteht auf Sanierungsbeitrag

Das direkte Personal hat den Verkehr auf der Schiene seit Beginn der Corona-Krise in ganz Deutschland rund um die Uhr pünktlich und zuverlässig aufrechterhalten und ist durch den zweiten Lockdown weiterhin enorm belastet. Dennoch sollen Lokomotivführer, Ausbilder und Trainer, Zugbegleiter und Bordgastronomen sowie Disponenten nach dem Willen der DB die Hauptlast zur Sanierung des Konzerns tragen. „Währenddessen füllen sich die Taschen in der Plüschetage mit dauerhaftem Kündigungsschutz durch die EVG automatisch munter weiter“, so Weselsky.

Feigenblatt Einkommensverzicht

Kurios schließlich konstruiert die DB die Beiträge der Führungskräfte. Die als angebliche Sanierungsbeiträge in Aussicht gestellten Kürzungen der Bonuszahlungen („Sanierungsbeiträge“) bei den Führungskräften bestehen im Wesentlichen darin, dass Boni, die den Führungskräften aufgrund des negativen Finanzergebnisses ohnehin nicht ausgezahlt werden dürften, als Sanierungsbeitrag verkauft werden. Dies ist jedoch überhaupt kein Sparbeitrag und schon gar kein „Angebot“ oder „Entgegenkommen“ des Arbeitgebers, sondern folgt unmittelbar aus der Systematik der variablen Vergütung. Weselsky: „Das Feigenblatt des Einkommensverzichts der Führungskräfte entpuppt sich demzufolge als weiterer schäbiger Taschenspielertrick.“

Auch die unmittelbar nach dem Schlichterspruch folgende Tarifverhandlung endete deshalb ergebnislos.

Die GDL wird nach ihrer Gremienberatung im Rahmen einer Pressekonferenz am 19. November 2020 um 13 Uhr in Dresden über das weitere Vorgehen informieren. Eine gesonderte Einladung mit dem konkreten Veranstaltungsort folgt.

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