Wichtige Hinweise aus der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
. Betriebe, die durchgängig kurzarbeiten und die Kurzarbeit erhöhen müssen: Kurzarbeitergeld (Kug) wird wie bisher abgerechnet, ausgezahlt und beantragt. Eine gesonderte Unterrichtung der Agentur für Arbeit über eine Erhöhung der Kurzarbeit ist nicht erforderlich. Wenn der anerkannte Kug-Zeitraum im Anerkennungsbescheid Mehr