Zum 1. Januar 2021 wird der Kindesunterhalt massiv erhöht. Der Selbstbehalt, also das Minimum, welches Unterhaltszahlenden verbleiben muss, wird aber wieder nicht angepasst. Dies führt zu steigender Armut bei Unterhaltszahlern und Unterhaltszahlerinnen.

Der Kindesunterhalt steigt um 6,5% und damit deutlich stärker als die Lebenshaltungskosten. Die Reallöhne dagegen sinken aktuell um 4,7% unter Vorjahresniveau. Woher also soll das Geld für den höheren Kindesunterhalt kommen?

„Diese massive Erhöhung des Kindesunterhalts mitten in einer der elementarsten Wirtschaftskrisen, die unser Land jemals erlebt hat, ist unverantwortlich wird zu Armut bei Unterhaltszahlenden und zu einer höheren Belastung der Unterhaltsvorschusskassen führen“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Problematisch sei, dass der notwendige Selbstbehalt, der einem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, nicht angepasst wird. „Wenn auf der einen Seite das Existenzminimum für Kinder angeblich derart steigt, dann müsse dies gleichzeitig auch beim Existenzminimum für Unterhaltspflichtige zu sehen sein. Dieser Schritt fehlt aber wieder einmal“, kritisiert Witt und weist darauf hin, dass dadurch immer mehr Unterhaltszahlende in Armut getrieben werden.

Notwendig wäre seit vielen Jahren eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts, welches auch die Betreuungsleistungen des unterhaltszahlenden Elternteils berücksichtigt. Darin stimmen Juristen, Verbände und Anwaltschaft seit langem überein, denn bisher zahlt derjenige, der sein Kind umfangreich betreut und auch ein Kinderzimmer bereithält genau dasselbe wie derjenige, der sich überhaupt nicht um sein Kind kümmert oder kümmern kann. Eine schreiende Ungerechtigkeit.

Die Politik verweigert sich einer Unterhaltsreform bereits seit mehreren Legislaturperioden. Erst jüngst ließ Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) verkünden, dass für die notwendige große Reform des Familienrechts nicht genügend Zeit gewesen wäre, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag eigentlich fest vereinbart war. So wird das Problem nach 8 Jahren großer Koalition erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben.

Das Problem für Unterhaltszahlende: selbst wenn diese mittlerweile weniger verdienen, können sie ihre Unterhaltsverpflichtung nicht einfach reduzieren. In der Regel ist dafür eine langwierige und kostspielige Abänderungsklage erforderlich – für die sie weder Zeit noch Geld haben. Sie müssen damit oftmals ein Leben unterhalb des Existenzminimums führen, mitten in Deutschland und von der Öffentlichkeit unbeachtet.

Ihren Kindern werden viele dieses Jahr keine Geschenke unterm Weihnachtsbaum präsentieren können, da für Baum und Geschenke einfach das Geld nicht da ist und selbst das Weihnachtsessen das Budget sprengen würde.

Alle Unterhaltszahlenden, bei denen der Unterhalt verbindlich und vollstreckbar geregelt ist, sollten darauf achten, die Unterhaltszahlungen rechtzeitig zum Januar 2021 anzupassen, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Wie sie dies leisten sollen, darauf liefert die Politik keine Antworten.

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