Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sehen bei den heute vorgestellten Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung von Digitalplattformen mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) viele offene Fragen und erheblichen Diskussionsbedarf. „Wir hatten bei der Regulierung des Marktverhaltens von marktdominanten Gatekeeperplattformen im Digital Markets Act konkretere und weitgehendere Vorschläge erwartet. Mit großer Sorge sehen wir, dass effektivere Regeln in den Mitgliedsstaaten im Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie im deutschen Medienstaatsvertrag in Teilen unmöglich werden könnten“, heißt es dazu von den Verbänden. „Eine Schwächung der Regeln für Gatekeeper wäre aus unserer Sicht ein digitaler Monopolverstärker. Das ist sicher nicht intendiert.“ VDZ und BDZV appellierten daher an die Bundesregierung und das EU-Parlament, dafür einzutreten, dass die Regelungen effektiver ausgestaltet werden und die Mitgliedsstaaten Gatekeeperplattformen in allen Bereichen strenger regulieren dürfen, als es der Vorschlag der EU-Kommission vorgibt.

Auch bei den Vorschlägen zum für alle Plattformen geltenden Digital Services Act sei aus Sicht von VDZ und BDZV eine weitere Debatte nötig: „Wir fürchten nach erster Prüfung, dass die im DSA vorgesehene Inhalteregulierung zu einem europäischen Netzwerkdurchsetzungsgesetz und so zu einem Risiko für meinungsbildende Digitalangebote werden könnte.“  

Die EU arbeite mit den beiden Regelungstexten an einem Grundgesetz für die Wirtschafts- und Medienvielfalt in der digitalen Welt, erläutern beide Organisationen. Regulierungsfehler hätten verheerende Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Medienlandschaft in Europa. „Wir bleiben optimistisch, dass das weitere Rechtssetzungverfahren im Rat und im EU-Parlament am Ende zu effektiven Regelungen führt, mit denen Freiheit, Vielfalt und Innovation im digitalen Journalismus garantiert werden könnten. Dazu sind aber noch deutliche Textänderungen nötig“, so VDZ und BDZV.

Über Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ist die Interessenvertretung der deutschen Zeitschriftenbranche. Als Dachverband, organisiert in drei Fachverbänden (Fachpresse, Konfessionelle Presse, Publikumszeitschriften) und fünf Landesverbänden, repräsentieren seine rund 450 Mitgliedsverlage mit mehr als 7.000 Zeitschriftenmarken rund 80 Prozent des deutschen Zeitschriftenmarktes. Als Dienstleistungsverband bietet der VDZ den Verlagen ein breites Spektrum an Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen in allen Bereichen des Verlagsgeschäftes (Anzeigen, Vertrieb, Digitale Medien, Rechtsfragen, Betriebswirtschaft, Umwelt und Papier). Als Wirtschaftsverband engagiert er sich auf deutscher und europäischer Ebene für die Wahrung und Berücksichtigung der Interessen von Verlagen. Und als Arbeitgeberverband führt er im Auftrag der Landesverbände für die Verleger die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften für Redakteure Darüber hinaus leistet der VDZ mit der VDZ Akademie einen wesentlichen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung in der Medienbranche. Weitere Informationen im Internet unter: www.vdz.de www.publishers-summit.de www.pz-online.de www.deutsche-fachpresse.de www.vdz-akademie.de www.editorial.media www.presse-verkauft.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstrasse 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://www.vdz.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: a.jungmann@vdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel