Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Manuel Riemann vom VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Foulspiels gegen den Gegner mit einer Sperre von einem Pokalspiel auf DFB-Ebene belegt.

Riemann war in der fünften Minute der Verlängerung des DFB-Pokalspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 23. Dezember 2020 von Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) des Feldes verwiesen worden. Der Torhüter wird somit, nach dem Weiterkommen der Blau-Weißen in Mainz, dem VfL im Achtelfinale beim Bundesligisten Rasenballsport Leipzig (2./3. Februar 2021) fehlen.

Der Spieler beziehungsweise der VfL hat dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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