Die EU-Kommission beklagt die geringe Umsetzung der bisher bestehenden Anforderungen an Verpackungen und schlägt Instrumente und Mechanismen vor, die zugleich nur einen minimalen bürokratischen Aufwand erfordern sollen. Zur Minimierung des bürokratischen Aufwands sollte nach Ansicht der DGAW bewusst von Beginn an auf digitale Workflows gesetzt werden.

Da die EU Komission u. a. auch den Vorschlag der DGAW nach einer Substitutionsquote, anstatt einer Erhöhung von Recyclingquoten aufgegriffen hat, unterstützt die DGAW das Dokument ausdrücklich. Zeigt doch die fehlende Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung deutlich, dass weder allein Recyclingquoten noch die Förderung alternativer Rücknahmesystem die Lösung sind. Gerade der aktuell stark gesunkene Ölpreis hat dramatisch deutlich gemacht, dass Recyclingkunststoffe aus haushaltnahen Sammlungen überhaupt nicht wettbewerbsfähig sind. Die Unterstützung der Märkte für Rezyklate ist daher unbedingt notwendig und richtig.

Die EU will dabei Zielvorgaben für Rezyklateinsatzquoten in Verpackungen für bestimmte Materialien festlegen, deren Märkte noch unzureichend entwickelt sind. Die Forderung, ab 2025 in PET-Getränkeflaschen 25% rPET einzusetzen (ab 2030 dann 30%) ist ein konkreter Schritt in die richtige Richtung. In einem zweiten Schritt sollen auch Einweggetränkeflaschen aus Polyolefinen ab 2030 einer Mindestrezyklatquote unterliegen. Der Interessensverband Kunststoffe sowie Getränkehersteller wie Coca-Cola und Pepsico warnten bereits vor einer Knappheit im Bereich rPET. Dies zeigt, dass die Marktnachfrage mit politischen Mitteln offensichtlich sehr schnell gesteigert werden kann.

Die angestrebte Harmonisierung der Definitionen/Normen und Wettbewerbsbedingungen in der EU, ist sicher die Voraussetzung für eine einheitliche Umsetzung und letztlich den Erfolg.

Recyclingfähiges Produktdesign ist sicher ein weiterer Schlüsselfaktor für die Steigerung der stofflichen Recyclingraten. Sehr kritisch werden in der Branche aber biologisch abbaubare Verpackungen gesehen. Eine harmonisierte Kennzeichnungspflicht wird nach Einschätzung der DGAW nicht ausreichen. Die in Deutschland bereits etablierten Gütesiegel für Komposte steigern kontinuierlich ihre Anforderungen an die Reduktion von Plastik und Störstoffanteilen im Kompost. Eine DIN-Norm für die biologische Abbaubarkeit hat bereits Vorgaben festgelegt. (Bei 60 Grad muss die Verpackung in max. 12 Wochen abgebaut sein.) Wenn in der Praxis die Behandlungszeit unter 12 Wochen beträgt, wird Kunststoff eben nicht vollständig abgebaut.

Der Eintrag von Mikroplastik in die Böden wird zunehmend nicht nur von der DGAW als ein wirkliches Umweltproblem wahrgenommen. Daher schlägt die EU konsequenterweise Einschränkungen bei der Verwendung von kompostierbaren Verpackungen vor, um die Kontamination der getrennt erfassten biogenen Abfälle zu verhindern. Verpackungen sollten nicht mit biogenen Abfällen vermischt werden.

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