Gestern (13.01.21) haben sich die Planungsausschussmitglieder des Regionalverbandes einstimmig für die Offenlage des Regionalplanentwurfes ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit bald die Möglichkeit bekommt, sich zum Entwurf des neuen Regionalplans zu äußern. "Wir haben uns über die positiven Rückmeldungen zu unseren umfangreichen Vorarbeiten gefreut, auf deren Grundlage wir nun die Offenlage vorbereiten können", zeigt sich Verbandsdirektor Gerd Hager zufrieden. Vier Jahre habe die Verwaltung bereits am Entwurf gearbeitet, darunter parallel an mehreren Studien, die nun in die Gesamtfortschreibung des noch gültigen Planwerkes aus dem Jahr 2003 eingeflossen sind. Hier sei allen voran der umfangreiche Landschaftsrahmenplan zu nennen, der die Freiraumnutzung in der Region Mittlerer Oberrhein strukturiert. "Das ist das Pendant zu unseren Vorschlägen für die Siedlungserweiterungen, die wir im engen Dialog mit den Gemeinden entwickelt haben", erklärt Hager. In der Summe sieht der Entwurf für den Regionalplan 2022 rund 2000 Hektar an weiteren möglichen Flächen für Wohnen und Gewerbe vor. "Diese sollten für einen Zeitraum von etwa zwanzig Jahren ausreichen, wenn Entwicklungsbedürfnisse und Flächensparsamkeit Hand in Hand gehen", prognostiziert Hager.

Der Entwurf des Regionalplans 2022 besteht aus einem 105-seitigen Textteil und korrespondierendem Kartenmaterial, auf dem die geplanten Raumnutzungen abgebildet sind. Ergänzt wird das Werk durch eine umfangreiche Umweltprüfung. Im Rahmen der Offenlage, die voraussichtlich im Februar startet, können sich die so genannten Träger öffentlicher Belange, aber auch alle Interessierten zum neu aufgelegten Regionalmosaik der verschiedenen Flächennutzungen äußern. "Wir freuen uns bereits über alle Anregungen dazu".

Der Regionalplan ist das Grundgesetz für das Planen und Bauen in der Region Karlsruhe für eine Generation.

Deshalb setzen wir auf eine breit angelegte öffentliche Diskussion mit den Fachbehörden, mit allen Menschen in unserer Region und unseren Nachbarn, so Hager abschließend.

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