Seit dem 15. Januar verzeichnet der Vogelsbergkreis nun an fünf aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 200. Dem Hessischen Eskalations- und Präventionskonzept folgend, werden zum Donnerstag die Allgemeinverfügungen zur nächtlichen Ausgangssperre, der 15-km-Regel und zum Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen aufgehoben. Die Hauptsatzung des Vogelsbergkreises sieht vor, dass diese Aufhebung in den sechs Tageszeitungen im Kreisgebiet veröffentlicht werden muss. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Allgemeinverfügung in Kraft – und ist daher ab Donnerstag gültig.

„Zwar ist es gelungen, die Sieben-Tages-Inzidenz unter die 200er-Marke zu drücken und wir können nun die Beschränkungen aufheben“, teilt Landrat Manfred Görig (SPD) mit. Es bleibe allerdings abzuwarten, welche Regelungen die Regierungsspitzen der Länder und die Bundeskanzlerin am Dienstag beschließen. „Am Mittwoch tagt voraussichtlich das hessische Corona-Kabinett und stimmt die Umsetzung für unser Bundesland ab – mit Aussagen, wie es in den kommenden Tagen und Wochen weitergeht, ist also erst Mittwoch oder Donnerstag zu rechnen“, sagt Landrat Görig. Dann sei zu überblicken, welche neuen Regelungen für die Vogelsbergerinnen und Vogelsberger auf Weisung des Landes umzusetzen seien. „Vorerst werden die 15-km-Regel, die Ausgangssperre und das Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen aufgehoben. Auch der Hoherodskopf ist nach aktueller Regelung wieder zu öffnen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Jens Mischak (CDU). „Die Zahlen gehen zurück – jetzt müssen wir gemeinsam versuchen, dass sich dieser Trend fortsetzt“, ergänzt er. „Es gilt weiterhin Verantwortung zu zeigen – lässiger Umgang mit der Corona-Pandemie ist weiterhin gefährlich“, sagt Dr. Mischak und verweist noch einmal auf geltende Abstands- und Hygieneregeln. „Die Schutzmaßnahmen der Landesregierung bleiben weiterhin bestehen – und es bleibt abzuwarten, was in den kommenden Tagen entschieden wird“, ergänzt Landrat Görig.

Für die Alten- und Pflegeeinrichtungen im Vogelsbergkreis ist das allgemeine Betretungsverbot ab Donnerstag aufgehoben – trotzdem gelte es weiterhin Besuche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen und das Pflegepersonal zu entlasten. Für Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen ein aktives Infektionsgeschehen vorliegt, gilt weiterhin ein Betretungsverbot.

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