In einer gemeinsamen Sitzung am 22. Januar 2021 hat der Bundesverband mit den Landesverbänden des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) einstimmig das Positionspapier „Studenten von unverschuldeten finanziellen Belastungen befreien – Kindergeld und Mitgliedschaft in der Familienversicherung um ein Jahr verlängern“ beschlossen. Der RCDS fordert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, die Bezugszeit des Kindergeldes für Studenten, die im Sommersemester 2020 beziehungsweise im Wintersemester 2020/2021 an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren und aufgrund der Corona-Krise über das 25. Lebensjahr hinaus studieren müssen, um ein Jahr zu verlängern. Ebenso sollten Studenten ein weiteres Jahr in der Familienversicherung mitversichert bleiben.
 
Hierzu der Bundesvorsitzende des RCDS und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes Sebastian Mathes: „Der Wegfall des Kindergeldes sowie die Pflicht, sich selbst zu versichern, trifft viele Studenten in ihrer Abschlussphase des Studiums. Neben den üblichen Miet- und Lebenshaltungskosten müssen sie jetzt – unverschuldet – zusätzlich über 300€ im Monat aufbringen. Finanziell und psychisch ist das eine besondere Belastung und kann den Studienerfolg massiv gefährden!“
 
Die Corona-Krise stellt die Studenten vor immense Herausforderungen. Zahlreiche Landesregierungen haben mit den verschiedenen „Corona-Verordnungen“ und den Verlängerungen der Regelstudienzeit anerkannt, dass die vergangenen Semester trotz der vielseitigen und intensiven Bemühungen außergewöhnlich und herausfordernd waren.
 
Mathes weiter: „Bisher ging die Unterstützung der SPD für die Studenten in Deutschland während der Corona-Krise über ein Lippenbekenntnis nicht hinaus. Jetzt kann Frau Familienministerin Giffey zeigen, dass sie auch handeln kann und tatsächlich daran interessiert ist, Studenten auf dem Weg zum Studienerfolg zu unterstützen.“
 
Viele Studenten stehen gegenwärtig ohnehin vor finanziellen Schwierigkeiten. Gerät man aufgrund der Corona-Krise jedoch unverschuldet in die Situation, über das 25. Lebensjahr hinaus zu studieren, fällt zum einen der Kindergeldbezug i.H.v. mindestens 219 Euro im Monat weg. Zum anderen sind sie verpflichtet, sich selbst zu versichern. Die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt und beträgt gegenwärtig 110,69 Euro im Monat. Diese fehlenden 329,69 Euro trifft die meisten Studenten in einer Phase des Studiums, in der sie sich auf ihre Abschlussarbeiten und Examen vorbereiten. Das stellt eine enorme Belastung dar.
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