Elektroautos gehört die Zukunft. Wer dies bei seinem Hausbau berücksichtigt und eine eigene Ladestation oder Wallbox einplant, wird vom Staat finanziell unterstützt. Was man beachten muss, um die KfW-Förderung zu bekommen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Deutschland hat laut Klimaplan ambitionierte Ziele für den Klimaschutz. So sollen bis zum Jahr 2050 in der Bundesrepublik 55 % weniger Treibhausgase produziert werden. Ein Teil der Lösung stellen dabei E-Autos da. Deren Markteinführung vor ein paar Jahren war zwar weniger erfolgreich als zunächst angenommen, jedoch erleben sie gerade durch Abgas-Skandale und der Einführung einer neuen CO2-Steuer ein Nachfragehoch.

„Klimaschutz lebt davon, dass möglichst viele mitmachen“ lautet ein Spruch auf der Webseite der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Um einen großen Teil der Bevölkerung zum Mitmachen zu motivieren, gibt es nicht nur attraktive Förderungen für Elektroautos, sondern auch für deren Ladestationen oder Wallboxen. Wer zukunftsorientiert bauen möchte, sollte in seine Hausplanung eine eigene Ladestation integrieren und sich das Fördergeld sichern!

Die Förderdetails zur Wallbox

Gefördert wird eine Ladestation oder Wallbox mit 900,00 € pro Ladepunkt. An diesem kann zu einem Zeitpunkt immer nur ein Auto geladen werden. Wer mehrere Autos gleichzeitig mit Strom „betanken“ möchte, der kann auch eine Ladestation mit mehreren Ladepunkten erwerben und dementsprechend auch mehr Förderung kassieren.

Einige Details sollte man beim Kauf und dem Anbau aber beachten:

  • Für die Ladestation oder Wallbox ist eine Ladeleistung von 11kW vorgeschrieben. Stärkere Anlagen müssen gedrosselt werden.
  • Zudem muss das Gerät intelligent gesteuert werden und mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können.
  • Die Ladestation/Wallbox darf außerdem nur privat genutzt und auch nur mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Wallbox-Besitzer benötigen also eine Photovoltaik-Anlage oder Strom aus einem Ökotarif ihres Energieversorgers.
  • Zum Betreiben einer Wallbox wird Starkstrom benötigt, welcher auch beim Anschluss eines Herds verwendet wird (400 Volt). Daher muss vor der Montage der Ladestation ein Starkstromkabel verlegt werden.

Schlaue Stromsteuerung: Das Energiemanagement-System

Damit sich eine Wallbox intelligent steuern lässt, ist die Installation eines Energiemanagement-System notwendig. Auch dies ist über die KfW förderfähig. Das Energiemanagement-System, kurz EnMS, ist für das Zusammenspiel von Ladebox, PV-Anlage und anderen Komponenten verantwortlich. So ist es beispielsweise möglich, den Ladevorgang per App zu steuern und diesen auf die Nacht zu legen, wenn die Netzauslastung niedrig ist. Zudem kann das EnMS auf Vorgaben einer übergeordneten Stellen, wie z.B. dem Netzbetreiber, reagieren und die Ladeleistung begrenzen oder zeitlich verschieben, um ein Zusammenbrechen des Stromnetzes zu verhindern.

Sonderausstattung „Anschluss Elektroauto“ von Town & Country Haus

Auch Town & Country Haus denkt an die Zukunft und bietet seinen Bauherren die Sonderausstattung „Anschluss Elektroauto“. Diese beinhaltet für die spätere Installation einer Ladestation einen Drehstromanschluss mit einer Spannung von 400 Volt und das Verlegen eines Starkstromkabels. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem regionalen Town & Country Partner.

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2019 verkaufte Town & Country Haus mit über 300 Franchise-Partnern 4.367 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 957 Millionen Euro. Mit 3.006 gebauten Häusern 2019 und deutlich mehr als 37.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Isabell Hering
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 75-0
Fax: +49 (36254) 75-0
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel