Die dena begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die EU-Vorgaben für den Verkehr der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie – 2001/2018) im Rahmen der Treibhausgasquote (THG) umzusetzen. Die Gesetzesnovelle zur „Weiterentwicklung der Treibhausgasquote“ enthält die notwendigen Schritte, um den Erneuerbare-Energien-Anteil bis zum Jahr 2030 zu steigern. Ob die Richtlinie ausreichend sein wird, um den erforderlichen Beitrag zu den aktuellen THG-Minderungszielen von minus 40-42 Prozent im Verkehrssektor zu leisten, bleibt jedoch fraglich. Hierfür wäre aus Sicht der dena bereits in den kommenden Jahren eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs im Verkehr notwendig.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, kommentiert: „Wir begrüßen in dem nun vorgelegten Kabinettsbeschluss insbesondere, dass er die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe für ein Erreichen der Klimaschutzziele zu erhöhen, stärker berücksichtigt. Es ist gut, dass viele Anregungen und Kritikpunkte der Marktakteure und auch der dena im Rahmen der Ressortabstimmung berücksichtigt wurden. Die THG-Quote wurde mit 22 Prozent (inkl. Mehrfachanrechnungen) deutlich ambitionierter gestaltet als ursprünglich vorgesehen. Fortschrittliche Biokraftstoffe und Powerfuels können somit einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel der THG-Minderungsquote muss es jedoch sein, den realen Anteil an erneuerbaren Energieträgern zu erhöhen. Damit wird indirekt der Anreiz gesetzt, energieeffizientere Fahrzeuge zu nutzen und den Wettbewerb zwischen den Antriebsalternativen zu stärken. Ziel sollte es nicht sein, einzelne Technologien quer zu finanzieren. Die unterschiedlichen Mehrfachanrechnungen des Gesetzentwurfes tragen jedoch dazu bei und erschweren die Transparenz der realen THG-Minderung durch die Regelungen des Gesetzes.“

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