Die Überlegung des Bundesgesundheitsministers, die in der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) bis zum 15. April 2021 festgelegte Vergütung der FFP2-Masken für Apotheken um über 30% innerhalb weniger Tage ab dem 10. Februar 2021 deutlich zu senken, sorgt bei den Apotheken für Unmut. Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden? Wie verlässlich ist Politik heute noch?

Wenn Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass ein berechtigtes und den Apotheken zugesagtes Entgelt für eine Ware und Dienstleistung nach Lust und Laune verändert werden kann, dann wird das Vertrauen nicht nur in den Bundesgesundheitsminister erschüttert, sondern auch in die gesamte Bundesregierung – und letztendlich auch in die CDU. Es geht hier nämlich nicht nur lediglich um einen Maskenpreis, sondern um die Durchführung eines Verwaltungsaktes mit gesetzlichen Auflagen bis hin zu einer Aufbewahrungsfrist der Berechtigungsscheine für die Apotheken bis zum 31.12.2024.

An der Verlässlichkeit der Apotheken hingegen gibt es besonders in der Pandemiezeit absolut nichts zu bemängeln. Wer also außer den 18.500 Apotheken vor Ort mit ihren 160.000 Mitarbeitern hätte die Maskenversorgung von 27 Millionen Bürgern und die Beschaffung von über 400 Millionen FFP2-Masken bei sofortiger Bezahlung oder sogar Vorkasse in dieser Kürze der Zeit hinbekommen? Was die Apotheken während der Pandemie für die Bundesrepublik geleistet haben, ist aus der Sicht der Freien Apothekerschaft mit Geld nicht aufzuwiegen. Dass nun seitens Herrn Spahn und Teilen der Politik wieder an der Vergütung gedreht wird, ist ein Armutszeugnis. Schon beim Botendienst der Apotheken wurde die Vergütung halbiert entgegen der Meinung der Bundesregierung, Kontakte zu beschränken. Der Freien Apothekerschaft fällt auch auf, dass anscheinend nicht nur gewisse Medien sondern auch Politiker gerne die Begrifflichkeit von Brutto und Netto zu Ungunsten der Apotheken verwechseln.

Für den Bundesverband ist es ebenso ein Armutszeugnis der sog. Berufsvertretung der Apotheken ABDA, die angedachte Absenkung der Maskenvergütung um 20% noch nach oben zu verhandeln. Wenn Bundesgesundheitsminister Spahn mit seiner Änderung durchkommt, müssen auch gesetzliche Auflagen entfallen wie z.B. die Aufbewahrungsfrist von 4 Jahren. Es muss außerdem gewährleistet werden, dass die Berechtigungsscheine ohne Terminzwang eingelöst werden dürfen, da die Bundesregierung und die Krankenkassen es innerhalb der letzten 5 Wochen nicht geschafft haben, die Berechtigungsscheine an den Großteil der Anspruchsberechtigten zu versenden.

Bei den Impfstoffherstellern verlangt der Bundesgesundheitsminister Transparenz und Planungssicherheit. Eigenartig, dass das nicht auch für Apotheken gelten darf. Seine besonderen Qualitäten hinsichtlich der Verträge mit den Schutzmasken- und Impfstoffherstellern hat Herr Spahn in den letzten Monaten hinlänglich bewiesen. Nun zu meinen, die Apotheken in dieser Art und Weise vorführen zu wollen, ist ein weiteres Mosaiksteinchen in dem Bundestagswahl-Puzzle, das da heißt: Wählbarkeit Fragezeichen…

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