Seit 2012 demonstrieren jedes Jahr am 14. Februar Menschen auf der ganzen Welt mit Tanzaktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Gerade am Valentinstag ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, welche Gefahr von Partner und Expartner für Frauen oft ausgeht: Mehr als einmal pro Stunde wird eine Frau in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. In diesem Jahr, in dem gemeinsames Tanzen pandemiebedingt nur virtuell möglich ist, ist die Message von One Billion Rising umso dringender: Steht auf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen!

„Die Corona-Pandemie hat sich als ein Brennglas erwiesen, das soziale Ungleichheit verstärkt und Vulnerabilität vergrößert hat. Angesichts der hohen Zahlen der Fälle häuslicher und sexualisierter Gewalt sind die Beratungsstellen und Frauenhäuser  maßlos überlastet. Viele Frauen, die Hilfe brauchen, müssen aufgrund fehlender Kapazitäten abgewiesen werden. Diese Situation ist nicht hinnehmbar und verstößt gegen geltendes Völkerrecht. Der djb fordert schon seit Langem, eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzmaßnahmen.“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Maria Wersig. 

„Geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt kann verhindert und nachhaltig bekämpft werden.“, ergänzt Dr. Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission. „Mit der Istanbul-Konvention steht ein differenziertes Instrument der Gewaltprävention und -bekämpfung bereit. Es wird Zeit, dass dieses in Deutschland seit mittlerweile drei Jahren geltende Gesetz in Politik und Rechtspraxis wahrgenommen und berücksichtigt wird. Die Konvention ist keine Wunschliste des djb sondern das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland.“

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