Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.

Das bedeutet: Mieter sollten ggf. erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11.30 bis 13.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um COVID-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7 EGBGB. Behandelt werden darin u.a. die bisherige Rechtsprechung, der Inhalt des neuen Gesetzes (Art. 240 § 7 EGBGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie konkrete Handlungsempfehlungen.

Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.

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