In der Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) erneut für Ergänzungen im geplanten Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz ausgesprochen. „Faire Bedingungen sind auf allen Stufen des Handels unverzichtbar“, so DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth. Sie forderte die Aufhebung der willkürlich festgelegten Umsatzgrenzen, da nur so fehlende Gleichgewichte der Marktpartner auf jeder Handelsstufe berücksichtigt werden.

Um Ungleichgewichten der Marktbeteiligten bei Vertragsverhandlungen keinen Raum zu geben, müssen alle grauen Verbote in absolute schwarze Verbote überführt werden. Zudem muss die Beweislast umgekehrt werden: „Muss der Käufer gegenüber der Durchsetzungsbehörde beweisen, dass er sich redlich verhalten hat, dient das auch dem Schutz des Verkäufers“, so Buth weiter.

Die Evaluierung nach zwei Jahren bietet die Möglichkeit, die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zu prüfen und falls notwendig zu schärfen.

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Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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