Gerade in der aktuellen Corona-Pandemie befassen sich viele Verbraucher*innen mit Fragen rund um den eigenen Gesundheitszustand. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? „Dies kann sowohl im medizinischen Bereich sein, aber auch im Alltag wird das Thema dann schnell relevant“, weiß Susann Sperling, Referentin im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer darf eigentlich das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Damit eine bestimmte Person im Ernstfall rechtliche und finanzielle Angelegenheiten übernehmen kann, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert. „Denn ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Ehepartner*in und Kinder dazu automatisch berechtigt sind“, so Sperling.

Mit einem kostenfreien Webseminar möchte die Verbraucherzentrale Sachsen wesentliche Fragen klären und den Teilnehmer*innen wichtige Tipps mit auf den Weg geben. Der Schwerpunkt des digitalen Vortrags liegt auf der dem Thema Vorsorgevollmacht. Denn damit können Verbraucher*innen individuell regeln, wer Sie vertreten soll und in welchen konkreten Angelegenheiten. Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. Dabei wollen sie oftmals alle Angehörigen gleichrangig einsetzen. Für den Betroffenen muss das jedoch nicht immer die beste Lösung sein. „All diese Fragen klären wir in unserem Online-Seminar und zeigen dabei auch anhand von Beispielen und Formularen, wie Vorsorgevollmachten erstellt und typische Fallstricke vermieden werden“, informiert Sperling.

WEBSEMINAR
„VORSORGEVOLLMACHT – vorbereitet für den Ernstfall“
23. Februar 2021 | 18:00 bis 19:30 Uhr

Anmeldung unter:
Web-Seminar: Vorsorgevollmacht – vorbereitet für den Ernstfall

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