Am Freitag wird das Sozialschutzpaket III im Bundestag verabschiedet. Einer der zentralen Punkte ist der lange umstrittene Corona-Zuschlag. „Die geplante Einmalzahlung von 150 Euro ist nicht ausreichend für Menschen, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, über die Runden zu kommen,“ kritisiert Jörg Caspar der Vorstandvorsitzende der Arbeitskammer. „Als Arbeitskammer haben wir uns, wie zahlreiche Sozialverbände, dafür eingesetzt, dass für Menschen in der Grundsicherung ein Aufschlag von 100 Euro pro Monat gezahlt wird. Übrig geblieben ist jetzt einmalig 150 Euro. Dieser Zuschlag ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“

Einkommensarme Menschen sind durch zusätzliche Ausgaben für Schutzkleidung und Hygieneartikel, erhöhter Kommunikationskosten und der spürbar gestiegenen Kosten für Grundnahrungsmittel, bei gleichzeitig wegfallenden oder nur eingeschränkten Unterstützungsangeboten seit Monaten massiv belastet. Bereits im ersten Lockdown im vergangenen Jahr wurden keine zusätzlichen Hilfen für Bezieher*innen von Hartz IV und Altersgrundsicherung zur Verfügung gestellt, während gleichzeitig hohe Milliardenbeträge zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geflossen sind. „Statt einer Einmalzahlung ist ein monatlicher Aufschlag dringend notwendig“ fordert Caspar. Außerdem müssen auch Menschen mit geringem Einkommen, wie Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, berücksichtigt werden.

Die Arbeitskammer betont, dass es angesichts der Folgen der Pandemie notwendig ist, die Ärmsten in der Gesellschaft dauerhaft stärker zu unterstützen. Bereits vor der Pandemie hat der Regelsatz kaum für eine gesunde Ernährung und soziale Teilhabe gereicht. Sie fordert deshalb weiter eine schnelle Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.

Hintergrund: Im „Sozialschutzpaket III“ ist vorgesehen, dass der Corona-Zuschlag als einmalige Zahlung im Mai an die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung ausgezahlt wird. Außerdem soll der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssystem sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Das Paket umfasst zudem die Verlängerung von Regelungen zur Mittagsverpflegung und des Schutzschirmes für Sozialdienstleister, allerdings nur bis Ende Juni.

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