Mit einer Rechtsschutzversicherung decken Sie die Rechtsstreitkosten ab. Allerdings müssen alle Voraussetzungen aus dem abgeschlossenen Vertrag eingehalten werden. Leider gibt es in der heutigen Zeit auch Fälle, in denen sich der/die Versicherte an die Voraussetzungen hält, der Versicherer trotzdem nicht zahlt. Sie haben als Versicherte/r aber verschiedene Möglichkeiten, um dagegen etwas zu tun, z. B. Klage, Beschwerde oder Widerspruch. In den meisten Fällen wird dann eine genaue Prüfung des Falls eingeleitet. Sie sollten wissen, dass viele Ablehnungen von Rechtsschutzversicherungen nicht rechtens sind und angefochten werden können. Wenn eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung abgelehnt wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die im Folgenden näher beschrieben werden.

Was passiert als nächstes?

1. Sie sollten sich einen Anwalt suchen, der Sie vertritt, um die Ablehnung der Kostenübernahme zu prüfen. Jede Ablehnung muss vom Versicherer begründet werden. Ihr Anwalt wird dann den jeweiligen Kontext prüfen.

2. Bei einem nicht gerechtfertigten Ablehnungsgrund können Sie Widerspruch einlegen. Ihr Anwalt setzt die nötigen Papiere auf, bespricht mit Ihnen genau die Modalitäten des Falls und schickt dem Versicherer diese Ansicht in schriftlicher Form zu.

3. Im nächsten Schritt entscheidet ein Schiedsgutachten oder Stichentscheid über Ihren Fall. Für das Schiedsgutachten wird ein weiterer Anwalt beauftragt, der den Widerspruch von Ihnen und die Ablehnung des Versicherers prüft. Anhand der ermittelten Daten und Informationen wird dann eine Entscheidung getroffen, die rechtsgültig ist.

4. Letzter Ausweg Deckungsklage. Der letzte Schritt wäre eine Deckungsklage. Wenn diese aber vor Gericht scheitert, bleiben Sie auf den gesamtem Kosten sitzen. Eine Deckungsklage ist also nur dann eine Alternative, wenn Sie bereits alle Möglichkeiten wie Schiedsgutachten und Stichentscheid versucht haben und erfolglos waren. Schiedsgutachten und Stichentscheid sind im Vergleich zur Deckungsklage sehr günstig. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass der Ablehnungsgrund der Versicherung rechtswidrig ist, können Sie eine Deckungsklage einreichen. Dann wird ein Gericht den Fall prüfen und entscheiden, ob der Ablehnungsgrund rechtens ist oder nicht.

Was sind Ablehnungsgründe einer Rechtsschutzversicherung?

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckung nicht übernimmt. Die meisten Ablehnungsgründe beziehen sich auf vertragliche Bestimmungen und Voraussetzungen, die vom Versicherten nicht eingehalten wurden. Ein weiterer Ablehnungsgrund wären, wenn ein Fall nicht in einen bestimmten Bereiche, oder Rechtsgebiet fällt. Weitere mögliche Gründe wären:

  • Die Deckungsanfrage ist nicht in einem bestimmten Zeitraum nach dem Schadensfall erfolgt.
  • Die Wartezeit ist nicht abgelaufen.
  • Der Versicherte hat keine Prämien oder Zusatzzahlungen getätigt.
  • Es wurden relevante und wichtige Informationen über den Fall verschwiegen.
  • Versicherer übernehmen keine Kostendeckung, wenn der Rechtsstreit aussichtslos oder die Wahrscheinlichkeit auf einen Erfolg sehr gering ist und die Kosten enorm hoch sind. Jeder Versicherer entscheidet in jedem Fall anders. Es soll aber vermieden werden, dass Versicherte eine Rechtsschutzversicherung für aussichtslose Rechtsstreitigkeiten ausnutzen.
  • Der Versicherer ist von dem jeweiligen Rechtsstreit selbst betroffen.
  • Angelegenheiten aus Familien-, Bau- und Erbrechtsschutz, z. B. Baugenehmigungen oder Scheidungen.
  • Angelegenheiten vor Verfassungsgericht.
  • Vorsätzliche Straftaten, Geldbußen oder Geldstrafen.
  • Schadensersatzanspruch.

Welche Bereiche können Sie mit einer Rechtsschutzversicherung separat absichern?

Es ist sinnvoll, einige Bereiche in der Rechtsschutzversicherung separat abzusichern. Zu diesen Bereichen zählen Familienrechtsschutz für Unterhaltszahlungen und Scheidungen, Bauherren- und Erbrechtsschutz.

Deckungszusage von Versicherung

Bei einer Zusage für die Kostendeckung erteilt der Versicherer eine vorläufige Deckungszusage. Allerdings kann diese Deckungszusage auch im Nachhinein noch nullifiziert werden. Bei fahrlässigem Handeln des Versicherten, wie z. B. Körperverletzung oder Alkohol am Steuer kann diese Deckungszusage zurückgenommen werden. In Deutschland gilt immer eine Unschuldsvermutung, wodurch in der Regel eine Deckungszusage erteilt wird. Wenn dem Versicherten fahrlässiges Verhalten vor Gericht nachgewiesen wurde, kann die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung zurückziehen.
Eine Deckungszusage zählt nur für den jeweiligen Verfahrensschritt. Wenn Berufung eingelegt wird, brauchen Sie als Versicherter eine neue Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung. Sobald eine Deckungszusage getätigt wurde, kann diese nur zurückgezogen werden, wenn Sie als Versicherter fahrlässig gehandelt oder sensible und wichtige Daten und Informationen, die für den Fall relevant sind, vorenthalten haben.

Vorvertraglichkeit

Eine Rechtsschutzversicherung kann auch bei Vorvertraglichkeit nicht zahlen. Vorvertraglich bedeutet, dass ein Fall für die Rechtsschutzversicherung vor dem eigentlichen Zeitraum und Abschluss des Falls erfolgt ist.
Beispiel: Sie kaufen im März ein Auto und schließen im Mai eine Rechtsschutzversicherung ab. Drei Monate später im August werden Mängel am Auto festgestellt. In den meisten Fällen würde Ihre Rechtsschutzversicherung den Fall und Rechtsstreit gegen Hersteller oder Händler nicht führen.
Sie sollten mit Ihrem Anwalt aber immer den Ablehnungsgrund auf Vorvertraglichkeit überprüfen. Viele dieser Begründungen können angefochten werden, da sie sich auf falsche Daten und einen falschen Zeitraum beziehen und nicht gerechtfertigt sind.

Wann sollten Sie einen Anwalt aufsuchen?

Wenn es um Rechtsschutz geht, empfehlen Experten sich sofort an einen Anwalt im Versicherungsrecht zu suchen. In vielen Fällen und Ablehnungen der Rechtsschutzversicherung spielen Mutwilligkeit, schlechte Erfolgsaussichten oder Vorvertraglichkeit eine Rolle. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Bearbeitung des Rechtsstreits helfen und stellvertretend für Sie gegen die Rechtsschutzversicherung vorgehen. Eine Ablehnung einer Kostendeckung muss vom Versicherer ausführlich begründet werden. Wenn die Begründung ein unzureichendes Argument ist, haben Sie und Ihr Anwalt einen guten und aussichtsreichen Anhaltspunkt gegen den Widerspruch der Rechtsschutzversicherung vorzugehen.

Quelle: Harald Gregoreck

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