Entsprechend der 10. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen- Anhalt vom 7. März 2021 kann das weiträumige Außengelände der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn wieder täglich von 10 bis 17 Uhr für individuelle Rundgänge besucht werden. Dabei sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz muss auf dem gesamten Gelände getragen werden.

Die Ausstellungsbereiche und Innenräume bleiben geschlossen. Führungen und Tagesprojekte können vorerst noch nicht angeboten werden.

„Wir heißen Einzelbesucherinnen und -besucher wieder herzlich auf dem historisch weitgehend erhaltenden Außengelände des ehemaligen Grenzüberganges Marienborn willkommen“, so der stellvertretende Gedenkstättenleiter Matthias Ohms. „Durch das 2019 neu errichtete Besucherleitsystem erhält man auch von außen einen wesentlichen Einblick in die Geschichte dieses bedeutenden historischen Ortes. Als nächsten Schritt hoffen wir bald die im Sommer 2020 neu eröffnete Dauerausstellung im Besucherzentrum sowie weitere Ausstellungsbereiche wieder zugänglich machen zu können.“

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