Jetzt müssen Fehlsteuerungen schnell verhindert werden. Zu diesem Fazit kam heute das bdo-Expertengremium für Technik, Sicherheit und Umwelt. Der Ausschuss formulierte in seiner digitalen Sitzung konkrete Vorschläge für eine möglichst effiziente Umstellung auf saubere Antriebstechnologen im Bussektor in Deutschland. Die Experten plädieren u.a. für eine nationale Quote bei der Umsetzung der Clean Vehicles Directive, eine größere Rolle synthetischer Kraftstoffe gemäß EU-Vorgaben und verlängerte Vertragslaufzeiten im ÖPNV, damit die gewaltigen anstehenden Investitionen gestemmt werden können.

Der für Technikfragen zuständige Fachausschuss des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 15. März konkrete Empfehlungen für eine bestmögliche Umsetzung der Antriebswende im Bussektor formuliert. Damit einhergehend wurden aktuelle Entwicklungen kritisiert, die Fehlsteuerungen bei der bevorstehenden Umstellung auf neue Antriebstechnologien nach sich zu ziehen drohen.

Die in der Clean Vehicles Directive (CVD) von der EU für 2025 beziehungsweise 2030 geforderte Anzahl sauberer Busse bei Neuanschaffungen, kann ökologisch und ökonomisch sinnvoll nur über eine nationale Quote erreicht werden. Die bislang vorgesehene Umsetzung in jedem einzelnen Beschaffungsvorgang würde hingegen ein Übermaß an Kosten und Bürokratie nach sich ziehen – und damit die weitere ökologische Transformation im Verkehrssektor behindern. Ergänzend regt der Ausschuss dringend die Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung an: Mit dieser wird die Nutzbarmachung von synthetischen Kraftstoffen für die Erfüllung der CVD-Vorgaben derzeit verhindert, obwohl dies auf europäischer Ebene ausdrücklich vorgesehen ist. Aufgrund der begrenzten Reichweiten batterieelektrischer Antriebe im Bussektor ist es insbesondere im ländlichen Raum absolut notwendig, bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge auch Alternativen zum E-Bus zu ermöglichen. Dies wird in Deutschland derzeit verpasst. Grundsätzlich unterstreicht der bdo-Technikausschuss, dass neue Vorgaben in den kommenden Jahren in den Unternehmen enorm hohe Investitionskosten aufwerfen werden. Damit diese überhaupt getragen und refinanziert werden können, muss die Geltungsdauer der Genehmigung für den Linienverkehr (§ 16 Abs. 2 PBefG) auf 15 Jahre heraufgesetzt werden.

Der Vorsitzende des bdo-Ausschusses für Technik, Sicherheit und Umwelt, Rainer Mühlhause, sagte zu den Forderungen des Verbandsgremiums: „Die Busbranche steht von jeher für umweltfreundliche Mobilität und bekennt sich ausdrücklich zur Antriebswende. Bei den bevorstehenden Umwälzungen ist es aber dringend geboten, dass wir mit technischem Sachverstand und einem Höchstmaß an Effizienz vorgehen. In Hinblick auf die nationale Umsetzung der CVD droht dies leider nicht der Fall zu sein. Wir sehen hier derzeit konkrete Hürden, die einer klugen Veränderung im Bussektor im Weg stehen. Diese müssen schnell abgebaut werden. Die bevorstehende Antriebswende im Bussektor ist eine Jahrhundertaufgabe für die Branche. Unnötige Fehlentwicklungen können wir uns dabei einfach nicht leisten.“

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