Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.

Der in einem fast einjährigen Prozess erstellte Alternativbericht liefert eine differenzierte Analyse des Status Quo und zeigt dringend notwendige Schritte zur Umsetzung der rechtlich bindenden Konvention auf. Anders als der Staatenbericht der Regierung vom September 2020 weist der Bericht des Bündnisses auf die noch immer vorhandenen Lücken in der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hin und formuliert detaillierte Empfehlungen. Als kritischer und zugleich konstruktiver Impuls nimmt er die Regierung dabei in die Pflicht. Bund, Länder und Kommunen müssen sich an diesen direkten Handlungsempfehlungen in Zukunft messen lassen, fordert das Bündnis.

„Unser fast 200 Seiten starker Alternativbericht ist ein Meilenstein. Wir haken drei Jahre, nachdem die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht wurde, ein und zeigen genau auf, wo die Vorschriften nicht umgesetzt sind.“, so Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonome Frauenhäuser, ZIF. „Noch immer sind Frauen und Mädchen in Deutschland durch Lücken im Hilfesystem nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Wir als NGOs treten hier in den direkten Dialog mit der Regierung, um den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt voranzubringen“, bekräftigt Dorothea Zimmermann, Vertreterin von BAG FORSA.

Das BIK strebt dabei einen intersektionalen Ansatz an, nimmt also Mehrfachdiskriminierungen, die oft unbeachtet bleiben, in den Blick. „Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich nicht nur zur Gleichbehandlung aller Frauen und Mädchen, sondern auch, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um bestehende geschlechterbezogene Rollenstereotypen und ungleiche Machtverhältnisse abzubauen. Leider existiert nicht einmal ein Aktionsplan hierfür“, erklärt Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra, dem Dachverband der Migrantinnenorganisationen.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich 2018 führende Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Rechte und Pflichten, die sich aus der Konvention ergeben, zu stärken. Dazu gehört das gemeinsame Erstellen von GREVIO-Alternativberichten.

Im Herbst wird der durch den Europarat eingesetzte unabhängige Expert*innenausschuss GREVIO die Umsetzung der Konvention mit einer Delegation in Deutschland prüfen. Es ist das erste Überprüfungsverfahren, bei dem die Bundesregierung Rechenschaft ablegen muss. Daher kommt dem Alternativbericht des BIK, der heute an GREVIO übergeben wurde, eine besondere Bedeutung zu.

Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention steht hier in einer barrierefreien Version zum Download bereit. Pünktlich zur Veröffentlichung sind jetzt auch alle wichtigen Informationen zum BIK auf der eigenen Webseite des Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de.

Mitgliedsorganisationen: BAG Autonome Mädchenhäuser, BAG FORSA e.V., BAG kommunaler Frauenbüros, BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., BAG Wohnungslosenhilfe e.V., bff – Frauen gegen Gewalt e.V., BIG e.V., BVFeSt e.V., CORA – stark machen e.V., DaMigra e.V., Deutscher Frauenrat e.V., Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e.V., GESINE Intervention e.V., JUMEN e.V., KOK e.V., medica mondiale e.V., MIA e.V.i.G, S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Beratende Expert*innen: Prof. Dr. Ariane Brenssell, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel; Karin Heisecke, politische Beraterin und Expertin zu Gewalt gegen Frauen; Dr. Monika Schröttle, Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte (FOBES) am Institut für empirische Soziologie, Nürnberg

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Ansprechpartner:
Dr. Carolin Anthes
Koordinatorin Bündnis Istanbul-Konvention
Telefon: +49 (30) 204569-17
E-Mail: anthes@frauenrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel