Im April und Mai ist auf deutschen Straßen die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch. Für die beiden Frühjahrsmonate verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine deutliche Häufung von Kollisionen zwischen Pkw und Wildtieren wie Reh, Hirsch oder Wildschwein. Wegen der erhöhten Unfallgefahr sollten Autofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrverhalten jetzt im Frühjahr anpassen. „Autofahrer können Wildunfällen ein wenig vorbeugen. Es hilft, das Verhalten der Tiere zu kennen“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. So kommt es auf Landstraßen in Wald- und Wiesengebieten besonders häufig zum Wildwechsel. Hinzu kommt, dass im Frühjahr besonders viele Jungtiere unterwegs sind. Zudem sind die Tiere in der Morgen- und Abenddämmerung verstärkt auf Futtersuche. Wer zu diesen Zeiten mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeit anpassen und gebührenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten.

Hupe statt Fernlicht

Auf waghalsige Ausweichmanöver sollten Autofahrende bei einem drohenden Zusammenstoß mit einem Wildtier verzichten. Der direkte Aufprall ist meist weniger gefährlich als die Kollision mit möglichem Gegenverkehr oder einem Baum. „Das Lenkrad gut festhalten und so gut es geht bremsen – das sollte die Grundreaktion bei einem plötzlichen Wildwechsel sein“, empfiehlt Thorsten Rechtien. Zudem sollten Autofahrer keinesfalls die Lichthupe betätigen, sobald Tiere in größerer Entfernung auf oder an der Fahrbahn auftauchen. „Grelles Fernlicht erschreckt die Tiere, weshalb sie förmlich erstarren“, sagt Rechtien. Das Fahrzeug langsam abbremsen und hupen ist stattdessen wesentlich wirkungsvoller. Da Wildschweine und Rehe oft in Gruppen unterwegs sind, ist immer auch mit nachfolgenden Tieren zu rechnen.

Kaskoversicherung übernimmt Schaden nur bei Dokumentation

Kommt es doch zu einem Wildunfall, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer zwei Dinge zwingend beachten: Erst die Unfallstelle durch Warnblinklicht und Warndreieck absichern, dann die Polizei anrufen. Diese informiert das zuständige Forstamt, das sich um das verletzte oder getötete Tier kümmert, und dokumentiert den Unfall. Eine Dokumentation ist für Fahrzeughalter wichtig, da Kaskoversicherungen den Schaden meist nur bei entsprechenden Bescheinigungen übernehmen. Übrigens: Wer Kollisionen mit Tieren nicht meldet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das kann im Fall einer Anzeige mit Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Bei einer Einschätzung des Unfallschadens unterstützt TÜV Rheinland mit neutralen Kfz-Sachverständigen.

Mehr zu Kfz-Gutachten unter www.tuv.com/germany/de/kfz-gutachten-für-privatkunden.html bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel