Erstmals präsentieren die Verbände Haus & Grund Sachsen e.V., der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz ein gemeinsames Positionspapier, um weiterhin als verantwortungsvolle Vermieter gutes und bezahlbares Wohnen im Freistaat Sachsen zu ermöglichen.

Die sächsische Gesellschaft und Wirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen und Aufgaben. Das war nicht nur vor Corona so, das gilt erst recht in der aktuellen Lockdown-Situation wie auch für die Post-Corona-Zeit. "Das Wohnen ist dabei ein existenzieller Ankerpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens. Jeder braucht ein Zuhause. Und damit ist das Wohnen auch zu einem begehrten Instrumentarium zur Verwirklichung bundes- und landespolitischer Parteiinteressen geworden. Das zeigt sich im Auftakt des Wahlkampfjahres 2021. Die politische Aufmerksamkeit dem Wohnen zu schenken, ist grundsätzlich zu begrüßen, aber parteipolitische Interessen sind dann nicht redlich und gut, wenn sie gesellschafts- und wirtschaftsschädigend, ideologisch und undifferenziert sind. Wir – die Wohnungswirtschaft – sind nicht die Leibeigenen der Politik", so Mirjam Luserke, Vorstand des VSWG.

Für den Erhalt der Bezahlbarkeit des Wohnens im Freistaat Sachsens fordern die drei Verbände eine differenzierte und keinesfalls pauschalisierte Betrachtungsweise und legen die realen Zahlen des Wohnungsmarktes auf den Tisch. "Der Vermieter entwickelt sich zum Zahlmeister des Wohnens. Wir haben in Sachsen mit einer Durchschnittsmiete von 5,40 EUR/m2 bezahlbaren Wohnraum und vor allem auch nicht in Dresden und Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt, der eine Einführung einer Mietpreisbremse rechtfertigen würde. Im Gegenteil. Es gibt nach wie vor ausreichend Leerstand in unseren Beständen und dies auch in den Metropolen. Wir fordern daher eine objektive, an den realen Fakten gemessene Diskussion und eine von der Regierung gelebte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes", so Rainer Seifert, Verbandsdirektor des vdw Sachsen.

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform bis zum 1. Januar 2025 macht Sachsen zwar vom Bundesmodell Gebrauch, regelt aber in Anwendung der Länderöffnungsklausel landesspezifisch die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. "Mit der Festsetzung der Grundsteuermesszahl werden durchschnittliche Nettokaltmieten zum Ansatz gebracht, die fernab von den tatsächlich zu erzielenden Mieten hier in Sachsen liegen und geht damit zulasten der Wohnungsbestände mit niedrigeren Mieten als der Durchschnittsmiete. Infolge der durch die Pandemie zu befürchtenden knappen Finanzkassen der Kommunen muss durch ein Hebesatzmoratorium die Aufkommensneutralität gesichert werden", fordert René Hobusch, Präsident von Haus & Grund Sachsen e.V.

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