Das Adoptionshilfe-Gesetz wird am 1. April 2021 in Kraft treten und zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung reformieren. Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigen die daraus folgenden Umsetzungsschritte und Folgen für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland auf.

„Das neue Adoptionshilfe-Gesetz wird den Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen erheblich erweitern. Für die Umsetzung sind mehr personelle Ressourcen erforderlich und ein hohes Maß an Fachlichkeit. Diese muss durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und die Vernetzung der Fachkräfte untereinander sichergestellt werden“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Dabei gilt es, Handlungskonzepte und Angebote beispielsweise für die Begleitung von abgebenden Eltern, die Einbeziehung von Kindern in den Beratungsprozess oder die kultursensible Beratung im Rahmen der Auslandsadoption neu- und weiterzuentwickeln. Um immer eng an den Bedürfnissen des Kindes agieren zu können, ist zudem eine regelmäßige Kooperation mit verschieden Fachdiensten und der Aufbau eines tragfähigen und nachhaltigen Netzwerkes notwendig.

„Mit unseren Empfehlungen wollen wir auch die Fachöffentlichkeit für das Thema Adoption sensibilisieren. Fachdienste außerhalb der Adoptionsvermittlung sind mit diesem Thema eher wenig vertraut. Es besteht ein Bedarf an Information und Aufklärung, zum Beispiel über die positiven Effekte einer Adoption im Hinblick auf die Entwicklungschancen eines besonders fürsorgebedürftigen Kindes“, betont Stetter-Karp.

Zu den Empfehlungen: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-2-21_reform-des-adoptionsrechts.pdf

 

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