Arbeitgeber und gewerkschaftlichen Verhandlungsführer in der nordwestdeutschen Stahlindustrie haben einen Pilotabschluss ausgehandelt.

Die Verhandlungsparteien vereinbarten in Düsseldorf regelmäßige Einmalzahlungen sowie eine Corona-Prämie für die rund 70.000 Beschäftigten der Branche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen.

Ende Juni werden einmalig 500 Euro "Corona-Prämie" ausgezahlt. Daneben vereinbarten Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter eine weitere Einmalzahlung von 500 Euro, die zunächst in Teilbeträgen überwiesen wird: Ende Dezember erhalten die Beschäftigten so noch einmal eine zusätzliche Zahlung von 250 Euro und Ende Februar 2022 noch einmal 250 Euro. Dieses neue tarifliche Zusatzentgelt (Tarifzusatzentgelt) ist eine wiederkehrenden Zahlung, die bei künftigen Tariferhöhungen ebenfalls steigen sollen, kann aber auch zur Beschäftigungssicherung in Freizeit umgewandelt werden. Bereits ab 2023 wird dieses Tarifzusatzentgelt jährlich auf 600 Euro steigen.

Die Gewerkschaftsvertreter waren mit der Forderung nach einer Tariferhöhung im Volumen von 4 Prozent in die Verhandlungen gegangen.

Die regional geführten Tarifverhandlungen werden in der Regel in einem Pilotbezirk zum Abschluss gebracht und dann von den übrigen Tarifgebieten im Kern übernommen.

Über Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)

Die Tarifeinigung ist eine gute Richtschnur für weitere Tarifverhandlungen, denn Löhne und Gehälter stiegen durch diesen neuen Pilotabschluss dauerhaft. Positiv zu werten ist ebenfalls, dass die Azubis und die unteren Entgeltgruppen besonders von diesem Verhandlungsergebnis profitieren werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2484788-0
Telefax: +49 (711) 2484788-21
http://www.cgm.de

Ansprechpartner:
Thomas Zmija
Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (711) 2484788-28
Fax: +49 (711) 2484788-0
E-Mail: presse@cgm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel