Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes darf nicht zu einer erneuten sozialen Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen und anderen Senioreneinrichtungen führen. Das fordert die BAGSO vor den Beratungen im Bundestag. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die besondere Situation in Pflegeeinrichtungen und anderen Senioreneinrichtungen nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der BAGSO muss im Infektionsschutzgesetz über eine gesonderte Regelung sichergestellt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die einen vollständigen Impfschutz erhalten haben, Besuch empfangen und innerhalb der Einrichtungen Kontakte pflegen können. Das gilt auch für die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten.

Die BAGSO unterstützt deshalb den Vorschlag der Freiburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Thomas Klie und Dr. Patrick Heinemann, den aktuellen Gesetzentwurf zu erweitern. Dem Absatz 4 des geplanten § 28b IfSG soll hinzugefügt werden: „Von den Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 ausgenommen sind Zusammenkünfte im privaten Raum von Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2 verfügen und in Senioren- und Behindertenheimen sowie in Einrichtungen des betreuten Wohnens für Senioren und Behinderte leben.“

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