„Die Digitalisierung ist eine Chance, Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Auch deshalb teilen wir die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Allerdings ist die Umsetzung durch die aktuell vorgesehenen Regelungen unzureichend. Der Gesetzgeber ist gefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).

Mit der verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) von Pflegeeinrichtungen wird aus Sicht des bpa der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Meurer: „Die aktuell freiwillige Möglichkeit des Anschlusses ab 2024 in eine verpflichtende umzuwandeln, kann erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen zur erfolgreichen Umsetzung geschaffen sind. Akzeptanz entsteht nicht, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung nicht vorhanden sind.“ Derzeit fehlen mobile Kartenlesegeräte und Softwarezugänge. Insbesondere fehlt der elektronische Heilberufsausweis für Pflegekräfte, er ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. „Der bpa unterstützt die weitere Anbindung der Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur. Für die Nutzung elektronischer Verordnungen und Rezepte oder die Dokumentation in der Patientenakte brauchen wir die Hard- und Software, die Zugangsberechtigungen und Schulungen sowie die Berücksichtigung der Leistungen“, so der bpa-Präsident.

Um digitale Prozesse in allen Pflegeeinrichtungen zu etablieren, sind umfangreiche Investitionen und Schulungen notwendig. Meurer: „Der Digitalisierungszuschuss muss entbürokratisiert, der Eigenanteil verringert und die Laufzeit entfristet werden. Nur durch eine verlässliche Finanzierung kann es gelingen, schnell die notwendigen Investitionen anzustoßen. Wenn die Pflege durch digitale Mittel erleichtert und verbessert werden soll, braucht es umfangreiche Investitionen.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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