Die Berliner Hausgeflügelbestände müssen wegen der grassierenden Geflügelpest weiterhin in den Ställen bleiben. Anfang März hatten alle Berliner Bezirke flächendeckend die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet – zunächst befristet bis zum 15. April. Die Anordnung wurde von den Bezirken nun bis 15. Mai verlängert.

In Berlin sind in der aktuellen Saison bislang 19 Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Der Erreger H5N8 wurde bei 18 Wildvögel in Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Spandau, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf und bei einem Tier in einer Hausgeflügelhaltung in Treptow-Köpenick nachgewiesen. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2016/2017 bei knapp 60 Wildvögeln auf. In Berlin sind derzeit knapp 1.400 Geflügelhaltungen registriert. Die meisten Bestände sind private Kleinhaltungen.

Das Geflügel ist bis Mitte Mai in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten. Die Ställe und Vorrichtungen müssen nach oben mit einer Abdeckung gegen Einträge gesichert sein. Außerdem müssen sie an den Seiten mit Schutzvorrichtungen versehen sein, damit Wildvögel nicht eindringen können.

Im Februar 2021 wurde bekannt, dass sich in einem russischen Geflügelbestand sieben Mitarbeitende mit H5N8 angesteckt hatten. Auch wenn eine Übertragung des Erregers auf den Menschen mit den Fällen in Russland bislang erst einmal beschrieben wurde, so sollte Folgendes beachtet werden:

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Veterinärämtern der Bezirke melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

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