• EU-Kommission veröffentlicht umfangreiches Maßnahmenpaket zu Sustainable Finance
  • EU-Klimataxonomie wird ab 1. Januar 2022 zur Benchmark
  • Neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gilt zukünftig auch für mittelständische Unternehmen
  • Delegierte Rechtsakte für die Fonds-/Finanzbranche nehmen Gestalt an und fordern die Branche; daher ist auch Zurückhaltung z.B. beim AIFMD-Review angezeigt
  • Aktuelle ESG-Themen im Fokus der BAI Alternative Investor Conference vom 27.-30. April 2021

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, stellt das gestern von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket einen Meilenstein des Green Deals dar, welches jedoch einer differenzierten Betrachtung bedarf. So sind die von der EU-Kommission heute vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv zu bewerten, die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung sind aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht.

BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer sieht in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD), dem zentralen Baustein des Maßnahmenpakets, eine unmittelbare Anknüpfung an die vorausgegangene Verbands- und Branchenkritik: „Unsere Kritik am Erstentwurf der RTS zur Offenlegungsverordnung basierte unter anderem darauf, dass Intermediäre verpflichtet werden sollen, Informationen zu erheben und dann Investoren zur Verfügung zu stellen, die auf Unternehmens- und Assetebene noch gar nicht oder nur unvollständig existierten. Der schwarze Peter hätte dann ganz klar, aber zu Unrecht bei der Finanzbranche gelegen. Jetzt muss auch die Realwirtschaft in deutlich größerem Umfang diese Last tragen.“

Aus Sicht des BAI schafft die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hier Abhilfe, und hilft eben auch Intermediären bei der Erfüllung ihrer eigenen Offenlegungspflichten. Zusammen mit der im Februar vorgestellten zweiten und entschlackten Fassung der RTS ist das als deutlicher Fortschritt zu werten, bedeutet aber jetzt aber auch für viele mittelständische Unternehmen, dass sie die Berichtspflichten erfüllen müssen. Der BAI wird nun sein Augenmerk vor allem darauf legen, dass eine möglichst stimmige zeitliche Kongruenz und Abfolge erreicht wird, also Vollendung der Taxonomie auf der ersten Stufe und dann Anwendung der RTS zur Offenlegungsverordnung auf der zweiten Stufe unter klarer Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität. Die NFRD wird infolge der Änderung und deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs (die EU-Kommission erwartet fast eine Verfünffachung auf rund 50.000 betroffener Unternehmen, welche die neuen Standards befolgen müssen) umbenannt in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist von den Mitgliedstaaten bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Ziel sind europaweit harmonisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte, wobei nicht-finanzielle Informationen den gleichen Stellenwert erhalten sollen wie Finanzinformationen.

Zum Gesamtpaket kommentiert Frank Dornseifer weiter: „Mit den gestern ebenfalls von der EU-Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakten nehmen auch die Anforderungen der Fonds- bzw. Finanzbranche weiter Gestalt an. Hier stehen natürlich auch die AIFM- und UCITS-Richtlinie im Fokus und die Umsetzung wird zur Kraftanstrengung. Das sollte auch die EU-Kommission im Auge behalten und sehr genau überlegen, ob und in welchem Umfang z.B. der Review der AIFM-Richtlinie angegangen wird. Hier ist Augenmaß gefordert. Im Übrigen sollte sich auch die BaFin mit Übergangsstandards o.Ä. für nachhaltige Fonds bzw. Finanzprodukte zurückhalten.“

Dem Megathema ESG bzw. Sustainable Finance widmet der BAI auf der virtuellen Alternative Investor Conference in der nächsten Woche am 29. April einen eigenen Thementag, u.a. mit einem Key-Note-Vortrag der Wirtschaftsweisen Frau Prof. Dr. Veronika Grimm zu Green Investments, Fachbeiträgen zur Integration von ESG-Risiken in den Investment- und Risikoprozess von Investoren und Fondsgesellschaften, sowie dem Panel „ESG – From Awareness to Success“.

Mehr Infos zur Konferenz finden Sie unter https://www.ai-conference.com.

Über den Bundesverband Alternative Investments e.V.

Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investments-Branche in Deutschland. Der Verband versteht sich als Katalysator zwischen professionellen deutschen Investoren und anerkannten Anbietern von Alternative Investments-Produkten weltweit. Er setzt sich dafür ein, dass deutsche institutionelle bzw. professionelle Investoren ihre Kapitalanlage im Hinblick auf Alternative Investments, insbesondere mit Augenmerk auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge, einfacher und besser diversifizieren können. Der BAI fördert den Bekanntheitsgrad sowie das Verständnis für alternative Anlagen in der Öffentlichkeit und setzt sich für die wissenschaftliche Forschung ein. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden und pflegt den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments-Geschäfts rekrutieren, ist auf rund 250 Unternehmen angewachsen.

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