Im Jahr 2020 wurden bundesweit 1,7 Millionen theoretische und 1,5 Millionen praktische Fahrerlaubnisprüfungen durchgeführt. Die Anzahl der theoretischen Prüfungen sank im Jahr der COVID-19-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr um etwas mehr als 7 Prozent, die Anzahl der praktischen Prüfungen sogar um circa 11 Prozent.

Vor dem Hintergrund der insgesamt gesunkenen Zahl von Fahrerlaubnisprüfungen stieg der Anteil erfolgreich abgelegter Prüfungen an: ca. 66 Prozent der theoretischen und etwa 71 Prozent aller praktischen Fahrerlaubnisprüfungen wurden bundesweit erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2019 lagen diese Anteile bundesweit noch bei circa 64 Prozent (Theorie) und etwa 70 Prozent (Praxis).

Wie in den Vorjahren auch variierte sowohl die Gesamtzahl abgelegter Fahrerlaubnisprüfungen als auch der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen in Theorie und Praxis über die Bundesländer hinweg.

Die Statistik zu den Fahrerlaubnisprüfungen weist die Anzahl der Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beziehungsweise der EU-einheitlichen Fahrerlaubnisklassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) beziehungsweise AM, L und T (ab 19.01.2013) aus.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird die Anzahl aller abgelegten Prüfungen durch die Technischen Prüfstellen übermittelt.

Die ausgewiesene Anzahl der Prüfungen ist daher nicht mit der Anzahl der Personen gleichzusetzen, die die Fahrerlaubnisprüfungen absolvierten. Die Fahrerlaubnisprüfung kann in Deutschland beliebig oft wiederholt werden. Paragraph 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt allein die Wartezeit bis zur Wiederholungsprüfung und die Zeit, die höchstens zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der erneuten praktischen Prüfung liegen darf, ohne dass die theoretische Prüfung wiederholt werden muss. Aktuell muss diese Prüfung erneut abgelegt werden, wenn erst nach mehr als einem Jahr zur praktischen Prüfung angetreten wird.

 

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