Die gestern vorgestellte Studie der Europäischen Kommission über die neuen genomischen Züchtungsmethoden weist auf mögliche Potenziale dieser neuen Verfahren für die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung im Einklang mit den Zielen der Farm-to-Fork-Strategie hin. Gleichzeitig kommt die Studie zu dem Schluss, dass das derzeit geltende GVO-Recht aus dem Jahr 2001 für diese neue Technologie nicht zweckmäßig sei.

In der Pressemitteilung zur Vorstellung der Studie versichert die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides aber auch, dass „die Sicherheit für Umwelt und Verbraucher unser Leitprinzip ist“. Daher brauche es „einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, um gemeinsam über den künftigen Umgang mit diesen biotechnologischen Verfahren in der EU zu entscheiden“.

Die Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. zur Neuen Gentechnik, mit der sich der BDM in diesen öffentlichen Dialog einbringen wird, finden Sie hier zum Nachlesen. 

Der BDM warnt davor, vor dem Hintergrund vermeintlich schneller Lösungen für drängende Klimaprobleme die notwendige Sorgfaltspflicht bei der Folgenabschätzung der neuen Gentechnik über Bord zu werfen.

„Unser Ökosystem ist hochkomplex, sensibel und dynamisch. Für uns steht daher außer Frage, dass eine neue Gentechnik, die in dieses Ökosystem tief, unter Zeitdruck und vor allem auch unter Ökonomie-Aspekten eingreift, der gleichen sorgfältigen Prüfung, Folgenabschätzung und Haftung unterliegen muss wie die herkömmliche Gentechnik – auch wenn ihre Methoden verfeinert und präziser sind,“ erklärt Stefan Mann.

„Es ist uns nicht geholfen, wenn die Methoden fein, aber die Folgen möglicherweise gravierend sind. Schon die Befürworter der herkömmlichen Gentechnik haben Versprechungen gemacht, die nicht im Ansatz einlösbar waren. Die akuten Probleme, die die klimatischen Veränderungen mit sich bringen, lassen Bedenken schwinden, wo man eigentlich umso genauer hinschauen müsste.“

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