„Mieterinnen und Mieter sollen den CO2-Preis künftig nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten werden hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt. Das ist ein guter Beschluss, der unsere Forderung nach Mieterentlastung bei der CO2-Bepreisung aufgreift", kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, die heutige Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen der Kabinettsberatung zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes.

Trotz dieses guten Schrittes in die richtige Richtung sind weiterreichende Entscheidungen notwendig. Der Deutsche Mieterbund fordert die vollständige Entlastung der Mieter:innen von den Kosten der CO2-Bepreisung und mindestens 10 Milliarden Euro Förderung pro Jahr zur Erreichung der vorgesehenen Klimaschutzziele.

„Die Hälfte der Kostenlast ist natürlich besser als die vollständige Umlage auf die Mieterinnen und Mieter. Die Lenkungswirkung des Gesetzes kann sich aber erst dann erfolgversprechend entfalten, wenn diejenigen die vollständigen Kosten tragen, die auch die Art der Heizung beeinflussen können, und das sind nun mal ausschließlich die Vermieterinnen und Vermieter", so Weber-Moritz.

Unsere ausführliche Stellungnahme zum Klimaschutzgesetz finden Sie hier.

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