Schätzungsweise eine Million Tier- und Pflanzenarten sind weltweit vom Aussterben bedroht –  neben dem Lebensraumverlust stellt der illegale Wildtierhandel die größte Bedrohung für gefährdete Tierarten dar. Immer wieder werden Schmuggler mit bedrohten Tierarten oder Teilen von Tieren im Gepäck aufgegriffen. Schildkröten gehören zu der am stärksten bedrohten Tiergruppe überhaupt. Nun konnten vom Aussterben bedrohte und in Hong Kong konfiszierte Madagaskar-Strahlenschildkröten im Tierpark Berlin aufgenommen werden.

Bereits im September 2019 wurde im Gepäck eines Passagiers am Flughafen Hong Kong 57 mit Klebeband fixierte Schildkröten gefunden. Neben 55 jungen Madagaskar-Strahlenschildkröten wurden zwei Madagassische Schnabelbrustschildkröten konfisziert. Beide Arten werden von der Weltnaturschutzunion IUCN als vom Aussterben bedroht gelistet, die Entnahme aus dem natürlichen Lebensraum sowie der Handel mit den Tieren ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen verboten. Es wird angenommen, dass die Tiere illegal aus dem natürlichen Lebensraum entnommen wurden, um sie international auf dem Heimtiermarkt anzubieten. Erst nachdem sämtliche Genehmigungen ausgestellt waren, konnte ein Teil der Schildkröten nun nach Deutschland überführt werden.

Durch die humanitäre Situation und die damit einhergehende fragile Lage in Madagaskar können die konfiszierten Schildkröten nicht ohne weiteres wieder ausgewildert werden. Im dortigen Auffangzentrum müssen derzeit bereits rund 25.000 Schildkröten gepflegt werden, eine Auswilderung ist aktuell nur wenig erfolgsversprechend. Mit der Überführung nach Deutschland konnten die Tiere aber in das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) aufgenommen werden und werden somit Teil des Artenschutz-Programms des Tierpark Berlin. „Das weltweite Artensterben gehört zu den wichtigsten Themen unserer Zeit. Wenn es so weitergeht wird die Strahlenschildkröte innerhalb der nächsten vier Jahrzehnte gänzlich aus ihrem natürlichen Lebensraum verschwunden sein“, erklärt Zoo- und Tierparkdirektor Dr. Andreas Knieriem. Mit nachhaltigen Maßnahmen kann ein Großteil der vom Aussterben bedrohten Tiere langfristig geschützt werden. „Wir hoffen mit der Zucht der uns anvertrauten Tiere einen wichtigen Beitrag für den Erhalt dieser Tierart zu leisten“, ergänzt Knieriem.

Die Flugreise nach Deutschland haben die Tiere glücklicherweise gut überstanden. „Nach einer Portion frischer Wildkräuter gab es für die jungen Strahlenschildkröten ein Bad im lauwarmem Wasser. Damit sich die jungen Tiere auch bei der hiesigen Luftfeuchtigkeit gesund entwickeln können, gehört dies nun zu ihrem täglichen Ritual“, erklärt Tierpark-Kurator Markus Klamt. Woher die Tiere genau stammen und wann sie geschlüpft sind, konnte nicht ermittelt werden. In den ausgestellten Dokumenten werden sie auf ein Alter zwischen zwei und zehn Jahren geschätzt. Ihren Namen verdankt die Strahlenschildkröte ihrer auffälligen Musterung auf dem Panzer, markante gelbe Linien verlaufen strahlenförmig auf dem hoch gewölbten Panzer nach außen. Durch die Musterung sind die Tiere im Gebüsch optimal getarnt. Eine ausgewachsene Strahlenschildkröte bringt bis zu 16 kg auf die Waage und kann 190 Jahre alt werden. Beheimatet sind Strahlenschildkröten ausschließlich in Madagaskar, hier sind sie vor allem in Trockenwäldern sowie Dornbuschsavannen im Süden des Landes zu finden.

Derzeit befinden sich die Tiere noch in der Quarantäne. Ab voraussichtlich Ende Mai werden sie gemeinsam mit anderen Tieren ihres Lebensraumes wie Halsbandmakis am Affenhaus auch für die Besucher*innen zu sehen sein. Zoos und Tierparks vereinen Tier- und Artenschutz und unterstützen die Erhaltung hoch bedrohter Tiere in der Wildnis. Die jungen Strahlenschildkröten haben im Tierpark Berlin die Chance sich zu stattlichen Schildkröten zu entwickeln und mit eigenem Nachwuchs für den Erhalt dieser vom Aussterben bedrohten Tiere beizutragen. Für den Schmuggler gab es indes drastische Konsequenzen: Er wurde noch am Flughafen festgenommen und später zu einer Geldstrafe und über zwei Jahren Haft – eines der härtesten Strafen die jemals nach dem Tierschutzgesetz von Hong Kong verhängt wurde – verurteilt.

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