Das Land unterstützt Kleinstunternehmen bei der Digitalisierung mit dem „Digibonus I Schleswig-Holstein“: Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen Zuschuss zwischen 500 und 1000 Euro beantragen – je nach den angefallenen Kosten. „Digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Kunden helfen nicht nur dabei, die Corona-Pandemie einzudämmen. Sie stärken die Effizienz und damit die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen. Kleinstunternehmen können die erforderlichen Investitionen oft nur schwer finanzieren. Deshalb unterstützen wir sie dabei“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz.

Der Zuschuss kann ab 17. Mai 2021 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Investitionen sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 500 Euro netto kosten.
Nähere Informationen unter www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-digibonus-i-schleswig-holstein

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