Öffnung der Außengastronomie und Zulassung von touristischen Übernachtungen bei reduzierter Kapazität zeigen in Niedersachsen ernüchterndes Ergebnis
Seit dem 10. Mai 2021 darf in Niedersachsen Außengastronomie betrieben werden, soweit die Inzidenz im Landkreis bei unter 100 liegt und die Gäste einen negativen Coronatest vorlegen. Auch touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind unter diesen Voraussetzungen erlaubt, allerdings nur mit Mehr


