Die Innungskrankenkassen fordern von der künftigen Regierung, die soziale Selbstverwaltung in ihrer Verantwortung für die Verbesserung des Gesundheitssystems auszubauen und einen gesetzlichen Rahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung zu schaffen. Sie verweisen darauf, dass die soziale Selbstverwaltung ein konstituierendes, verfassungsmäßiges Element der Sozialversicherung in Deutschland ist. Die bei der letzten Sozialwahl in die Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung gewählten 3.423 Mandatsträger:innen festigen den Blick auf das Gesundheitswesen aus Sicht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und tarieren in dieser Funktion die unterschiedlichen Interessen gerecht aus. Doch gerade in dieser Legislaturperiode erlebte die soziale Selbstverwaltung massive Eingriffe. Die IKKn mahnen deshalb ein Umdenken, eine Umkehr in der Gesetzgebung für eine stärkere Selbstverwaltung an.

„Aus dem Bundesgesundheitsministerium kam ein Gesetz nach dem anderen, das das System der Selbstverwaltung nicht nur einschränkt, sondern bis zum Schluss gedacht, faktisch abschafft!“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Etwa mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) oder dem MDK-Reformgesetz seien massive Angriffe auf die Selbstverwaltung gefahren worden. Dabei beschränke man sich nicht nur auf die soziale Selbstverwaltung in der GKV, auch die gemeinsame Selbstverwaltung sei Ziel der Eingriffe gewesen. „Es geht zuletzt nicht weniger als um einen Richtungsstreit: Zentralisierung und Verstaatlichung contra Subsidiarität, Eigenverantwortung und Vielgliedrigkeit“, führt der Vorstandsvorsitzende aus.

„Eine der ureigensten Aufgaben der Selbstverwaltung ist die Beitrags- und Finanzgestaltung der Kassen. In der letzten Legislatur griff die Regierung hier auf mannigfaltige Weise ein“, stellt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., fest. Er konkretisiert: „Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde z.B. die undifferenzierte Ausweitung der extrabudgetären Vergütung beschlossen und damit Mehraufwendungen auf die Versicherten und Arbeitgeber übertragen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurden dann die Kassen zur Abschmelzung ihres Vermögens verpflichtet und im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden durch den Rückgriff auf den Gesundheitsfonds auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben vorfinanziert.“

Die Vorstände des IKK e.V. mahnen aus diesem Grund die Regierung der kommenden Legislaturperiode an: „Damit die Selbstverwaltung den wachsenden Anforderungen gerecht werden kann und gleichzeitig attraktiv bleibt, muss sie sich der Unterstützung der Politik sicher sein!“ Hierfür benötige die Selbstverwaltung von der Politik Vertrauen, Handlungsfähigkeit und Planbarkeit. Mit Blick auf die 2023 anstehenden Sozialwahlen resümieren die Vorstandsvorsitzenden: „Es war richtig und wichtig, dass die Sozialwahlbeauftragten eine Diskussion über die Regelungen zur Sozialwahl angestoßen haben. Die beschlossenen Änderungen sollten aber noch einmal überprüft und ergänzt werden. Die Innungskrankenkassen haben z.B. Vorschläge gemacht, wie eine bessere Vereinbarung von Familie und Ehrenamt erreicht werden kann!“

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