Es ist das letzte gesundheitspolitische Gesetzgebungspaket der aktuellen Wahlperiode: der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Als BKK Dachverband stehen für uns vor allem drei Punkte im Fokus der weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf:

  • Finanzielle Sicherheit und Stabilität für die GKV durch einen angemessenen Bundeszuschuss
  • Auf die ersten Schritte einer Pflegereform müssen weitere folgen
  • Verbesserte Transparenz – schnelle Datenübertragung von Ärzten/-innen an die Krankenkassen

Finanzielle Sicherheit und Stabilität für die GKV durch einen angemessenen Bundeszuschuss

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten sich bereits Mitte Mai verständigt den ergänzenden Bundeszuschuss für 2022 auf 7 Mrd. Euro zu begrenzen. Dieser Beschluss wurde jetzt durch das Kabinett bestätigt und ist Bestandteil des Gesetzentwurfs zum GVWG.

„Diese Bemessung ist zu knapp für eine Stabilisierung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Damit die Kassen planen können, muss noch vor der Bundestagswahl verlässlich entschieden werden, in welcher Höhe sich der Bund beteiligt“, fordert der Verbandschef. Dabei setzt er auf den Passus, dass durch eine Rechtsverordnung eine Erhöhung des Bundeszuschusses für das Jahr 2022 vereinbart werden kann. Im Sommer sollen hierfür Experten auf Basis aktueller Zahlen über weitere mögliche finanzielle Anpassungen beraten. „Die Finanzreserven der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds wurden bereits reduziert, da ist keine Luft mehr drin“ betont Franz Knieps.

Auf die ersten Schritte einer Pflegereform müssen weitere folgen

Die letzten Monate der Legislaturperiode versprechen doch noch eine abgespeckte Variante der vollmundig angekündigten Pflegereform. Geplant ist eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte und eine gestufte Entlastung von Heimbewohnern von den reinen Pflegekosten.

„Dass noch in dieser Wahlperiode die Eigenanteile von Pflegebedürftigen reduziert und die Kompetenzen bei Pflegefachkräften gestärkt werden, entspricht jeweils unseren Forderungen. Beides sind jedoch so, wie sie jetzt geregelt werden, nur erste Schritte. In der nächsten Legislaturperiode gehört das Thema also wieder – und dann ganz grundsätzlich – auf die Agenda: Substitution statt Delegation, neue Finanzierungs-, Leistungs- und Versorgungsansätze müssen diskutiert werden und wir müssen zu Lösungen kommen. Sonst bleibt es bei einer Flickschusterei“, erklärt Franz Knieps.

Verbesserte Transparenz – Schnelle Datenübertragung von Ärzten/-innen an die Krankenkassen

Aussagekräftige Abrechnungsdaten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind bei den Kassen bislang erst sechs Monate nach Quartalsende verfügbar. Im Zweifel bedeutet dies, dass zwischen erbrachten Leistungen und Dokumentation bei den Krankenkassen bis zu neun Monate vergehen. Gerade die Pandemie macht deutlich: Zum Steuern der Versorgung sind diese Zeiträume viel zu lang.

„Die zeitlichen Vorgaben für die Datenlieferung von ärztlichen Leistungen sind nicht mehr zeitgemäß – gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und strebt eine Verkürzung an. Doch statt klarer Vorgaben für eine taggleiche, zumindest jedoch zeitnahe Datenübermittlung sollen über Verhandlungen der Vertragspartner Lösungen zur Zeitverkürzung gefunden werden. Die Regelungen dazu sind sehr vage, da wünsche ich mir ein klareres Wort. Und außerdem müssen auch Zahnärzte und Psychotherapeuten einbezogen werden“, erklärt Franz Knieps.

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