Bei ihrem Treffen in London haben die G7-Finanzminister beschlossen, die Einführung eines Mindeststeuersatzes für große Unternehmen in Höhe von 15 Prozent weltweit anzustreben. Außerdem sollen die größten und profitabelsten Unternehmen Teile ihrer Umsätze künftig dort versteuern, wo sie sie erlösen. Bislang können Konzerne Gewinne verschieben und so einer Besteuerung in Ländern mit höherem Steuersatz entgehen. Diese Steuer-Pläne kommentiert Prof.  Dr.  Christoph Spengel, Steuerexperte von ZEW Mannheim und Universität Mannheim:

„Mit ihrer politischen Absichtserklärung haben die Finanzminister der G7 ein Signal gesetzt, die aktuell von fast 140 Ländern diskutierte weltweite Reform der Unternehmensbesteuerung zu unterstützen. Es ist sehr zu begrüßen, einheitliche internationale Standards in der Steuerpolitik zu suchen und nationale Alleingänge, wie beispielsweise die Digitalsteuer in Frankreich oder Italien, zu verhindern. Bis zum Erreichen einer globalen Einigung werden allerdings noch viele kontroverse und komplexe Details zu klären sein. Die Ausgestaltung dieser Details, beispielsweise nach welchen Vorschriften die Bemessungsgrundlage ermittelt wird, entscheidet im Wesentlichen welche Unternehmen von der Reform getroffen werden.

 Eine konsequente Umsetzung der globalen Mindeststeuer könnte tatsächlich die Attraktivität der Verlagerung von Einkommen in Niedrigsteuerländer verringern. Allerdings nur, wenn weltweit alle Länder in den Konsens einwilligen. Es bestehen hohe Anreize für Unternehmen ihren Sitz in ein Land zu verlegen, das die globalen Gewinne nicht auf den Mindeststeuersatz anheben würde. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Reformvorschläge die Komplexität der Unternehmensbesteuerung erhöhen und unnötige Kosten für Unternehmen und die Finanzverwaltungen produzieren. 

Als bereits existierendes Mittel zur Besteuerung des Konsums in Marktstaaten wird die Rolle der Mehrwertsteuer in der aktuellen politischen Diskussion erstaunlicherweise kaum berücksichtigt. Dabei stehen Milliarden an Steuereinnahmen auf dem Spiel, wenn diese nicht angemessen erhoben wird. Eine gründliche Anpassung des Mehrwertsteuerrahmens und die Durchsetzung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen könnten entscheidend sein, um Steuereinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu generieren und zu schützen.“

 Eine eingehende Analyse der OECD-Vorschläge für eine weltweite Reform der Unternehmensbesteuerung finden Sie im ZEW policy brief Nr. 20-01

Über ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Durch gezielten Wissenstransfer und Weiterbildung begleitet das ZEW wirtschaftliche Veränderungsprozesse. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen rund zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.

Forschungsfelder des ZEW

Arbeitsmärkte und Personalmanagement; Digitale Ökonomie; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement; Marktdesign; Soziale Sicherung und Verteilung; Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft, Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik.

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