"Schmidt zieht einen weißen Vorhang herunter, und dann prangt es da, sechseckig wie das erfolgreiche, 60.000 Produkte zierende Biosiegel von Renate Künast, schwarz auf weiß mit schwarz-rot-goldenem Streifen wie das Trikot der Weltmeistermannschaft", so beschrieb der Tagesspiegel im Januar 2017 die pompöse Vorstellung des Tierwohlsiegels durch den damaligen Agrarminister Christian Schmidt.

Seit 2016 hatten zunächst Schmidt und dann Nachfolgerin Julia Klöckner versucht, ein Tierwohllabel auf freiwilliger Basis in Deutschland einzuführen. Nun ist klar, dass Klöckners Herzensprojekt in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen wird. Im März stellte der Bundesrechnungshof gravierende Mängel fest und empfahl, "die Einführung eines staatlichen freiwilligen Tierwohlkennzeichens vorerst nicht weiter voranzutreiben". Auch die Regierungsfraktionen im Bundestag verweigern nun ihre Zustimmung. Und dies zu Recht, denn Klöckners Labelkonzept setzte auf Freiwilligkeit, bot wenig Tierwohl, grenzte Ökobetriebe aus und bezog sich vorerst nur auf Schweine. Zudem umfasste es viele Kriterien, die besser gesetzlich für alle Tiere zu regeln wären.

Die Kriterien für die Schweinhaltung wurden in drei Labelstufen festgelegt, die alle mehr Tierwohl garantieren sollten. Diesem Anspruch sind die Kriterien jedoch nie gerecht geworden. Vielmehr grenzte das geplante Label an Verbrauchertäuschung und hätte genau das, was es dem Namen nach versprach, nicht gebracht: mehr Tierwohl.

So sollte in der Einstiegsstufe des Labels das Schwänzekupieren der Schweine weiterhin erlaubt bleiben – obwohl es nach den Vorgaben der EU seit mehr als zehn Jahren verboten ist. Gleiches gilt für die Haltung der Schweine auf Beton-Vollspaltenböden, die in der Einstiegsstufe weiterhin möglich gewesen wäre.
Eine zentrale Schwäche des Klöckner-Labels liegt zudem im Ansatz: in der Freiwilligkeit. Dadurch wäre nur ein kleiner Teil des Sortiments überhaupt gelabelt worden. Eine transparente Kennzeichnung von Fleisch funktioniert aber nur dann, wenn sie verpflichtend ist und Verbraucher*innen beim Einkaufen höherwertiges Fleisch oder Biofleisch vom gesetzlichen Mindeststandard unterscheiden können.

Ein weiterer Knackpunkt: Klöckners Labelpläne grenzten die ökologische Tierhaltung aus. Steckt dahinter etwa eine ideologische Motivation? Denn warum sonst sollten mehr als 20.000 Biotierhalter*innen in Deutschland von vornherein von einem Kennzeichnungssystem ausgeschlossen werden? Schließlich praktizieren sie bereits die höchsten Standards der artgerechten Tierhaltung. Klöckner arbeitete damit aktiv gegen den Ausbau des Biolandbaus und ignorierte die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die einen Bio-Flächenanteil von aktuell rund 10 auf 20 Prozent bis 2030 vorsieht.

Ein freiwilliges und daher kaum genutztes staatliches Label für Schweinefleisch von Tieren, denen der Ringelschwanz abgeschnitten wird, und das auch sonst keine signifikanten Verbesserungen in der Haltung bringt, gefördert mit vielen Millionen Steuergeldern – wie hätte das von Verbraucher*innen jemals akzeptiert werden sollen?

Gesamtkonzept für umwelt- und klimagerechte Tierhaltung nötig

Insofern ist es gut, dass Klöckners Labelpläne nun vom Tisch sind – immer wieder hatten wir öffentlich und auf der politischen Ebene zu einer grundlegenden Überarbeitung aufgefordert. Die künftige Bundesregierung muss nun den Reset-Knopf drücken und ein stimmiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung umsetzen. Gelingen wird dies nur durch einen Mix aus gesetzlichen Regelungen, einer klaren, verpflichtenden Kennzeichnung mit Bio als eigener Stufe und gezielter, verlässlicher Förderung von Betrieben, die den Tieren ein artgerechtes Leben ermöglichen. Nur eine Anhebung des gesetzlichen Standards garantiert zudem, dass sie allen Tieren zugutekommt. Denn Tierwohl ist nicht optional, sondern Grundbedingung für eine ethische und verantwortungsvolle Landwirtschaft.

Gesamtkonzept bedeutet aber auch, den Blick nicht isoliert auf das Tierwohl zu richten. Anforderungen einer umwelt- und klimagerechten Landwirtschaft müssen von vorherein integriert werden. Dazu gehört neben verschärften Auflagen, dass Fördergelder – also unsere Steuern – nur noch auf Betriebe mit flächengebundener Tierhaltung fließen. Denn die Gülleflut und Überdüngung durch industrielle Tierhaltung muss eingeschränkt werden.

Auch für den Um- und Neubau der Ställe und die Honorierung der Tierhalter*innen mit hohen Tierwohlstandards braucht es viel Geld. Berechnungen gehen von jährlich 3-4 Milliarden Euro aus. Dafür ist ein Finanzierungssystem einzuführen, welches Biofleisch nicht verteuert, sondern für Verbraucher*innen günstiger macht. Der Preis für Fleisch auf dem gesetzlichen Mindeststandard muss dagegen deutlich steigen, denn die Umweltfolgekosten der industriellen Tierhaltung sind enorm. Dazu zählen zum Beispiel verschmutztes Grundwasser wegen Überdüngung oder die klimaschädliche Regenwaldrodung durch Futterimporte.

Beim Einkaufen muss zudem klar und deutlich erkennbar sein, welchem Tierwohlstandard das jeweilige Produkt unterliegt. Was die Kundinnen und Kunden mit 0-1-2-3 beim Ei gelernt haben, muss auf ein verpflichtendes Kennzeichnungssystem für Fleisch auf europäischer Ebene übertragen werden. Dabei muss Bio fester Teil der Kennzeichnung sein.

Das Landwirtschaftsministerium sah übrigens einen Betrag von 70 Millionen Euro für eine Marketing-Kampagne zur Einführung des Tierwohllabels vor. In den Jahren 2020 und 2021 wurden jeweils 20 Mio. Euro im Agrarhaushalt eingestellt. Man kann nur hoffen, dass diese Gelder nun sinnvoller eingesetzt werden als für die Bewerbung eines Tierwohllabels, das so kläglich gescheitert ist.

Chronologie eines gescheiterten Labels

  • 2016: Startschuss für das staatliche Tierwohllabel. Bundesagrarminister Christian Schmidt: "Der Verbraucher soll verlässlich wissen, dass mit dem, was er bezahlt, ein höherer Tierwohl-Standard umgesetzt wird"
  • Januar 2017: Schmidt stellt das Tierwohllabel auf der Internationalen Grünen Woche IGW vor. Auffällig ist die optische Ähnlichkeit zum Bio-Siegel. Das Tierwohllabel soll auf Freiwilligenbasis 2018 oder 2019 eingeführt werden.
  • Februar 2019: Bundesagrarministerin Klöckner präsentiert ihre Kriterien für das Label. Die 1. Stufe liegt dabei kaum nennenswert über dem gesetzlichen Mindeststandard.
  • November 2019: Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
  • März 2021: Bundesrechnungshof stellt gravierende Mängel fest und empfiehlt, "die Einführung eines staatlichen freiwilligen Tierwohlkennzeichens vorerst nicht weiter voranzutreiben"
  • Juni 2021: Regierungsfraktionen lehnen das Label ab – es kommt damit gar nicht erst auf die Tagesordnung.
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