Kurz vor dem Ablauf Umsetzungsfrist für die EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie ziehen die Hersteller von Kunststoffverpackungen eine kritische Bilanz der bisherigen Maßnahmen in Europa. Die Kritik richtet sich zum einen gegen die EU-Richtlinie selbst, die 2019 überhastet beschlossen wurde und viele Fragen offenlässt. Kritisiert wird auch, dass viele Mitgliedstaaten – anders als Deutschland – die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt haben und teilweise sogar über deren Regelungen hinausgehen.

„Die vielen Unklarheiten der Richtlinie und ihre unterschiedliche Umsetzung, sowohl in Hinblick auf Geschwindigkeit als auch Inhalt, führen dazu, dass in Europa künftig ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für viele Verpackungen gilt“ kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. Dabei gelten in der EU zum Schutz des Binnenmarkts eigentlich einheitliche Anforderungen an Verpackungen.

Die IK verweist darauf, dass lediglich 7 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukten, wie Trinkhalmen oder bestimmte Take-away-Boxen aus EPS, ab 3. Juli verboten haben. Kritisch sieht die IK auch nationale „Insellösungen“, wie die in Italien vorgeschlagenen Ausnahmen für bio-basierte Kunststoffe, Ausnahmen für mit Kunststoff beschichtete Pappbecher oder Kennzeichnungsvorschriften in Frankreich. Ein Grund für die schleppende und unterschiedliche Umsetzung der EU-Vorgaben sieht die IK in den viel zu spät veröffentlichten und teilweise widersprüchlichen Leitlinien der Kommission zur Auslegung der Richtlinie.

Die gesamte Kunststoffverpackungsbranche befinden sich gegenwärtig in einer gewaltigen Transformation, um Verpackungen durchgängig recyclingfähig zu gestalten und deutlich mehr recycelte Kunststoffe einzusetzen. Investitionen in das Verpackungsdesign, neue Materialien und Maschinen lohnen sich für die zumeist mittelständischen Unternehmen jedoch nur, wenn diese neuen Verpackungen auch europaweit eingesetzt werden können.

„Die chaotische Umsetzung der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie ist ein Weckruf für die Politik, auf solche populistischen Schnellschüsse in Zukunft zu verzichten.“ erklärt Engelmann – auch mit Blick auf die anstehende Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie. „Eine weitere Zersplitterung des Binnenmarktes in unterschiedliche Regelungsräume für Verpackungen würde nicht nur den Austausch von – zumeist verpackten – Waren in der EU erschweren, sondern auch dem Ziel der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen einen Bärendienst erweisen. Die Zeche zahlt am Ende der Verbraucher – durch höhere Preise und ein reduziertes Warenangebot.“  

Über den IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.

Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. vertritt als Branchenverband die Interessen der Hersteller von Kunststoff-verpackungen und Folien in Deutschland und Europa. Die mittelständisch geprägte Branche hat über 90.000 Beschäftigte und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 15 Mrd. Euro. Kunststoffverpackungen haben aktuell einen Anteil von 44 Prozent am deutschen Verpackungsmarkt.

Die IK ist der größte Trägerverband des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und engagiert sich damit auch für die Belange der gesamten Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 43
61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (6172) 926666
Telefax: +49 (6172) 926669
http://www.kunststoffverpackungen.de

Ansprechpartner:
Mara Hancker
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6172) 926666
E-Mail: m.hancker@kunststoffverpackungen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel