Der Insolvenzverwalter Dr. Tobias Brinkmann gibt den Opfern 3 Tage zur Rückzahlung von vor mehr als 10 Jahren erhaltenen Ausschüttungen. Er selbst hat sich fast 5 Jahre Zeit gelassen, um die Forderungen zu ermitteln. Der 2001 aufgelegte Schiffsfonds „MS Wehr Koblenz“ von Lloyd Fonds hatte bereits in den ersten 10 Jahren große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das Insolvenzverfahren wurde am 19.7.2016 vom Amtsgericht Niebüll eröffnet (schon die Auswahl des Amtsgerichtes Niebüll für eine in Hamburg gegründete internationale Schifffahrtsgesellschaft ist bezeichnend für die „Kooperation“ zwischen Justiz und Kapitalanlage-Haien). Ob die 5 Jahre lange Bearbeitungszeit mit verwerflicher Absicht erfolgte, ist nicht zu beweisen. In jedem Fall wirkt sich die lange Bearbeitung der Insolvenz zum Nachteil der privaten Opfer aus. Das Finanzamt berechnet 6 % Zinsen für dubiose Gewerbesteuer-Nachzahlungen von den völlig überraschten Anlegern, die bereits ihre gesamte Investition verloren haben. Die offensichtlichen Absprachen zwischen Amtsgerichten, Insolvenzverwaltern und den Drahtziehern des Kapitalanlage-Betruges bei Schiffsbeteiligungen geht voll zu Lasten der privaten Anleger. Durch das jahrelange „liegen lassen“ der Insolvenzverfahren sind eine eventuelle Haftung der Initiatoren, Treuhänder und Nutznießer verjährt. „Dies ist sicher kein Einzelfall und kein Zufall“ davon ist Dipl.-Schiffsingenieur Wilfried Beneke überzeugt. Erstaunlich ist für einen Nicht-Juristen auch, dass keine Rechtsaufsicht diese Verlegung in „genehme“ Amtsgerichtbezirke untersucht oder gar beanstandet.
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