Die Neue Richtervereinigung (NRV) begrüßt, dass der Verlang C.H.Beck jetzt endlich die sog. juristischen Standardwerke, die heute immer noch die Namen von NS-Juristen tragen, umbenennen will.

Justiz und die Rechtswissenschaft in Deutschland haben in der NS-Zeit eine besonders schlimme Rolle gespielt. Das zeigt sich an so manchen Stellen. Einige davon sind die Bezeichnungen der oft verwendeten Literatur: „Palandt“, „Schönfelder“, „Maunz/ …“ sind Namen von die NS-Herrschaft aktiv unterstützenden Juristen. Im deutschen Rechtsleben muss zwar die Perversion des Rechts in der NS-Zeit und seine Hintergründe präsent und bekannt sein. Die belasteten Namen müssen aber nicht im tagtäglichen Handwerkszeug sichtbar sein. Im Gegenteil: Es hätte schon lange die Umbenennung erfolgen müssen.

Aber es ist besser, dass der Verlag nun spät (zu spät) reagiert, als gar nicht.

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