Zur geplanten Novelle des Schulgesetzes erklärt der stellvertretende UVB-Hauptgeschäftsführer Alexander Schirp:

„Am 16. September 2021, im letzten Plenum dieser Legislaturperiode, soll das Abgeordnetenhaus eine Novelle des Schulgesetzes beschließen. Aus dem seit Langem vorbereiteten Entwurf wurden inzwischen zahlreiche Inhalte gestrichen, die zwischen den Regierungsfraktionen umstritten sind. Stattdessen wurden wesentliche Änderungen durch die Hintertür ergänzt – ohne jede Anhörung und Beratung.

Danach ist beispielsweise eine verbesserte Förderung der freien Schulen nicht mehr vorgesehen, obwohl diese im Sinne der Gleichbehandlung dringend nötig ist. Die Klassenräte sollen nunmehr verbindlich wöchentlich tagen, wobei unklar bleibt, ob und welcher Unterricht dafür entfällt. Außerdem sollen künftig die Schulkonferenzen das Schuldbudget verwalten und über Personalfragen entscheiden. Das kann dazu führen, dass sich die Schulen kaum noch steuern lassen.

Berlin braucht dringend bessere Schulen. Doch das geplante neue Schulgesetz würde im Ergebnis zu einer Belastung der Schulen führen, die in der schwierigen Zeit der Pandemie tagtäglich darum kämpfen, den Regelbetrieb aufrechtzuerhalten und dafür Entlastung und Wertschätzung verdient haben. Anstatt nun auf den letzten Metern mit der legislativen Brechstange Änderungen am Schulgesetz durchzusetzen, sollten Wege gefunden werden, wie all diejenigen Schulen gezielt gestärkt werden können, die besonderer Unterstützung bedürfen.“

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