VKU-Chef Ingbert Liebing: „Der Ausbau der Elektromobilität braucht einen Turbo. Mit seiner heutigen Beschlussfassung zur Ladesäulenverordnung treten der Bundesrat und die Bundesregierung leider auf die Bremse.“ Öffentlich zugängliche Ladesäulen müssen nun ab 2023 verpflichtend eine Zahlung mit Kredit- und Debitkarten ermöglichen und dafür ein herkömmliches Kartenlesegerät oder eine Vorrichtung für kontaktloses Zahlen vorsehen. „Viel effizienter wäre es gewesen“, so Liebing, „konsequent auf kostengünstige, digitale und mobile Lösungen zu setzen. Jede zusätzliche Anforderung an die Betreiber verteuert und erschwert den Ausbau der Ladeinfrastruktur. In der Regel ist die Ladesäule noch ein Zuschussgeschäft. Kommunale Unternehmen, die die Hälfte der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben, sind bereits in Vorleistung gegangen. Neue teure Auflagen führen nur dazu, dass mit den verfügbaren Mitteln weniger Ladesäulen gebaut werden.“

Liebing weiter: „Besonders ärgerlich ist, dass die Ausschüsse der Länderkammer noch vorgeschlagen hatten, den Betreibern von Ladepunkten zu erlauben, die Bezahlung über eine mobile Website ohne Anmeldeerfordernis anzubieten. Damit hätte ihnen eine kostengünstige digitale Alternative zu teuren Kartenlesegeräten zur Verfügung gestanden. Indes war das Plenum offenbar aus politischen Gründen nicht bereit, diesen Empfehlungen zu folgen. Nicht einmal Betreibern kleinerer Ladesäulen mit weniger Leistung und Kundenfrequenz war man bereit, entgegenzukommen. Das Resultat: Diese zusätzlichen Anforderungen verteuern und erschweren den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Hinzu kommt, dass aktuell neue europäische Regelungen beraten werden, die wenig später als die nationale Regelung in Kraft treten sollen. So werden die neuen deutschen Auflagen kurze Zeit später schon wieder hinfällig. Ein Beitrag zum Hochlauf der Elektromobilität wird dies nicht.“

Hintergrund:

Wie geht es weiter? Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss das Bundeswirtschaftsministerium zunächst die vom Bundesrat geforderten Änderungen annehmen. Die Verordnung wird dann am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten wird aber erst am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.

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