Zahnimplantate fallen grundsätzlich nicht unter den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hiervon ausgenommen sind nur Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung bei besonders schweren Fällen, soweit seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzulegende Ausnahmeindikationen vorliegen. Eine vom Zahnarzt empfohlene implantologische Versorgung, um eine entzündliche Irritation der Mundschleimhaut zu verhindern, fällt nicht darunter. Das bestätigte das Bundessozialgericht in einem Urteil (B 1 KR 8/21 R). Die Klägerin blieb damit auf rund 6.500 Euro Kosten sitzen. Schutz vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen bieten private Zahnzusatzversicherungen. Allerdings sollte man beim Abschluss darauf achten, dass auch hochwertiger Zahnersatz, etwa Implantate und implantatgetragener Zahnersatz inklusive Knochenaufbau, mitversichert ist, empfiehlt die uniVersa. Zudem sollten die Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte übernommen werden und keine Begrenzung durch tarifliche Preis-/Leistungsverzeichnisse erfolgen.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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