Samstag, 20. November 2021

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert eine konsequente Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ sei zentral wichtig. In Deutschland fehle aber eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern. Es müsse zudem auch einen flächendeckenden Ausbau spezialisierter Beratungsstellen geben.

Zwar sei wertzuschätzen, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Frauenrechtsvertrag zugestimmt habe und ihm am 12. Oktober 2017 ratifizierte. Doch müsse der Vorbehalt gegen Artikel 59 aufgehoben werden. Von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen hätten es nach wie vor schwer, einen vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Deshalb müsse die Bundesrepublik uneingeschränkt auch den Artikel 59 akzeptieren, der ein Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffenen Frauen fordert.

Dem Antrag stimmte die Vollversammlung des ZdK mit 171 Stimmen ohne Gegenstimme zu.

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