Am 5. Dezember ist der Weltbodentag. Der Boden des Jahres 2021 ist „Löss“, eben jener Boden, welcher in Lützerath zugunsten des Ausbaus des Braunkohletagebaus Garzweiler II abgebaggert werden soll. Die von RWE geplante Ausweitung von Garzweiler II bedroht den Hof von Eckardt Heukamp, dem letzten Bauer in Lützerath.

Bernd Schmitz, Vorsitzender der AbL NRW und Bauer im Rheinland, erklärt:
„Es ist widersinnig, jetzt noch Böden für Kohle abzubaggern. Diese muss im Boden bleiben und die dreckige Kohleverstromung ein Ende finden. Es ist doch längst klar: Die Zeit der Kohle ist vorbei. Das sehen wir als Bäuerinnen und Bauern und als Klimaschützer:innen gleichermaßen. Deswegen stehen wir hinter Eckardt Heukamp, dem letzten Bauer in Lützerath, und dem Kampf um seinen Hof. Denn jeder Hof zählt! Es gibt viele Gründe für den Stopp der Bagger vor Lützerath – der Schutz der Böden ist einer davon. Löss ist ein besonders wertvoller Ackerboden, er bildet eine hervorragende landwirtschaftliche Grundlage und kann mit Dürre als eine Folge der Klimakrise besonders gut umgehen. Also: der Schutz und Erhalt von Lössboden ist eine klare Aufgabe – fürs Klima, für unsere Höfe, für unsere Ernährung, für unsere Zukunft! Wir fordern, dass das Bergrecht geändert wird und die landwirtschaftliche Produktion auf unseren kostbaren Böden höherrangig eingeordnet wird als klimazerstörender Braunkohleabbau. Denn es sind wir Bäuerinnen und Bauern, die durch unsere Arbeit mit dem Boden für die Gesellschaft Wichtiges leisten, nicht die kohlebaggernden Konzerne.“

Schmitz kommentiert mit Blick auf die neue Regierung:
 „Laut Koalitionsvertrag sieht die Ampel-Regierung einen Kohleausstieg „idealerweise“ bis 2030 vor, und sagt zu, die Dörfer Keyenberg, Berverath und Kuckum, Oberwestrich und Unterwestrich zu erhalten. Das ist ein großer Erfolg! Dass sie die Entscheidung bezüglich Lützerath den Gerichten überlässt, ist hingegen schwach. Hier muss die Regierung Mut beweisen und ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz machen. Denn es ist klar: Um das 1,5 Grad-Ziel einzuhalten, muss Lützerath bleiben!“

Hintergrund:

  • Bergrecht: Das Bundesberggesetz regelt die Förderung von „bergfreien und grundeigene Bodenschätzen“, wie z. B. Braunkohle. Das Gesetz erlaubt den Abbau der Bodenschätze auf Eigentumsflächen, solange dies dem Gemeinwohl – hier die Versorgung mit Energie – dient. Kritiker:innen bezweifeln, dass insbesondere nach dem Bundesverfassungsurteil von April 2021 der Abbau von Braunkohle noch als Gemeinwohlleistung gelten kann.
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