Die über 2,2 Millionen Mitglieder der Migros-Gemeinschaft werden über die Frage des Verkaufs alkoholischer Getränke in Migros-Filialen entscheiden können. Dies haben die zuständigen Gremien der zehn regionalen Genossenschaften beschlossen. Sie wollen ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter im Juni 2022 in Urabstimmungen dazu befragen. 

Auf dem Weg zur Klärung der Frage des Alkoholverkaufs in Migros-Filialen haben die regionalen Gremien einen weiteren demokratischen Schritt gemacht. In allen zehn Migros-Genossenschaften beschlossen jeweils die Verwaltung sowie der Genossenschaftsrat, dass die Mitglieder ihrer Genossenschaft über die Aufhebung oder Beibehaltung des Alkoholverkaufsverbots entscheiden sollen. Somit ist der Weg frei für entsprechende Urabstimmungen. Diese werden im Juni 2022 stattfinden. Die über 2,2 Millionen Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Migros-Gemeinschaft erhalten somit die Möglichkeit, über die Alkoholfrage zu befinden. In jenen Genossenschaften, in denen eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Abstimmenden das Verbot aufheben möchte, könnten ab dem Jahr 2023 Bier, Wein und Spirituosen ins Sortiment der Migros-Filialen aufgenommen werden.  

Gründer Gottlieb Duttweiler schuf Migros-Demokratie   

«Die Mitglieder jeder einzelnen Genossenschaft werden somit abschliessend entscheiden, ob die Migros-Filialen in ihrem Einzugsgebiet künftig alkoholische Getränke verkaufen dürfen oder nicht», erklärt Ursula Nold, Präsidentin der Verwaltung des Migros-Genossenschafts-Bundes. «Ich bin sicher, dass es intensive Diskussionen mit Argumenten dafür und dagegen geben wird. Fest steht jedoch bereits jetzt: Diese Art der demokratischen Mitbestimmung ist einmalig für ein Unternehmen in der Schweiz.» Und sie entspricht dem Anliegen von Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler, der diese demokratische Struktur geschaffen hat.  

Demokratischer Prozess startete an der Basis  

Der Verkauf von Alkohol wurde seither immer wieder kontrovers diskutiert. Den Anstoss für die jüngste Debatte gaben fünf Mitglieder der Delegiertenversammlung des Migros-Genossenschafts-Bundes (MGB). Darauf entschied die Delegiertenversammlung des MGB am 6. November 2021 mit 85 zu 22 Stimmen, dass die regionalen Genossenschaften über die Durchführung einer Urabstimmung bei ihren Mitgliedern entscheiden sollen. In den letzten Tagen gaben nun die regionalen Verwaltungen und Genossenschaftsräte grünes Licht für eine Urabstimmung. Der Genossenschaftsrat vertritt gegenüber der Verwaltung und der Geschäftsleitung die Interessen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter im jeweiligen Wirtschaftsgebiet. Dieser zählt je nach Genossenschaft 30 bis 65 Mitglieder. Eine Übersicht über die Abstimmungsergebnisse in den einzelnen Genossenschaften findet sich online unter www.migros.ch.  

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