Die Biofrontera AG (NASDAQ: BFRA; Frankfurt: B8F), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Biofrontera Pharma GmbH vom amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) einen Erteilungsbescheid für die Patentanmeldung "Beleuchtungsvorrichtung für die photodynamische Therapie, Verfahren zur Behandlung einer Hautkrankheit und Verfahren zum Betrieb einer Beleuchtungsvorrichtung" (US 17/215,785) erhalten hat. Diese Anmeldung schützt eine Reihe von Innovationen in der kürzlich von der FDA zugelassenen RhodoLED XL Lampe.

"Die technischen Verbesserungen, die in diesem Patent beansprucht werden, ermöglichen eine zunehmende Standardisierung und Verfahrenskonformität für die photodynamische Therapie (PDT) mit Ameluz in Kombination mit der neuen RhodoLED XL Lampe, wodurch die Effizienz und Patientensicherheit reproduzierbarer werden", erklärte Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera AG. "Zusammen mit dem letzte Woche bereits erteilten Patent (siehe Pressemeldung vom 2. Dezember) stellen diese Patente einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Wettbewerbsvorteils sowie des Schutzes von Ameluz® und der RhodoLED Lampenserie im Rahmen der FDA-Kombinationszulassung dar."

In der Patentanmeldung werden spezifische Merkmale der Anordnung der LEDs der fünf Panels beschrieben, die den Lampenkopf der RhodoLED XL bilden. Die verbesserte räumliche LED-Anordnung optimiert die Homogenität der Ausleuchtung. Das Patent beschreibt ferner die Implementierung eines Abstandssensors in jedem Panel, der das Ausrichten des Geräts verbessert: Die Sensoren sind mit visuellen Feedback-Mechanismen verbunden, die den Bediener bei der korrekten Positionierung der fünf Panels im empfohlenen Behandlungsabstand unterstützen. Dies erhöht die Standardisierung der Beleuchtung und trägt letztlich zur Patientensicherheit bei, während die Handhabung der Lampe für den behandelnden Arzt erleichtert wird.

Diese Anmeldung stellt eine Teilfortsetzung der US-Anmeldung US 17/071,496 dar und beansprucht somit dasselbe Prioritätsdatum, den 15. Oktober 2020. Die Teilfortsetzungsanmeldung wurde am 29. März 2021 als Fast-Track-Anmeldung eingereicht und in weniger als 9 Monaten zugelassen. Eine weltweite Anmeldung, die auf dieser Erfindung basiert und die dasselbe Prioritätsdatum beansprucht, wurde ebenfalls eingereicht (PCT/EP2021/078045).

Über die Biofrontera AG

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut.

Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet. www.biofrontera.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Telefon: +49 (214) 87632-0
Telefax: +49 (214) 87632-90
http://www.biofrontera.com

Ansprechpartner:
Anke zur Mühlen
Corporate Communications Manager
Telefon: +49 (214) 87632-22
Fax: +49 (214) 87632-90
E-Mail: ir@biofrontera.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel