Am Mittwoch, dem 29. Dezember, informiert die Berufsberatung im Erwerbsleben der Arbeitsagentur Hamm in zwei Online-Veranstaltungen über die Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung. Auch auf den neuen Rechtsanspruch auf einen Berufsabschluss wird eingegangen.

Häufig ist gar nicht bekannt, dass viele Beschäftigte eine Chance auf Weiterbildungsförderung nach dem neuen Qualifizierungschancengesetz (QCG) haben. Doch bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und ebenfalls bis zu 100 Prozent der Lohnkosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Die Veranstaltung richtet sich daher sowohl an Beschäftigte wie an Arbeitgeber, die sich über die Förderkonditionen informieren möchten. Individuelle Terminvereinbarungen sind im Anschluss an die Veranstaltung ebenfalls möglich. Die rund einstündige digitale Veranstaltung findet sowohl um 10 Uhr als auch um 15 Uhr statt, eine Anmeldung ist erforderlich unter hamm.projekt-ich@arbeitsagentur.de.

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